Mit Spannung haben wir, die ver.di-Selbstständigen in NRW, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster am 17. März erwartet (https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/19_230317/index.php). Tatsächlich ist es den Urteilen der Verwaltungsgerichte gefolgt und hat ebenfalls die sogenannten Schlussbescheide der Corona-Soforthilfe für rechtswidrig erklärt. Für die Kläger:innen folgt aber daraus nicht automatisch, dass sie nun die Corona-Soforthilfe komplett behalten dürfen. Ganz im Gegenteil räumt das OVG dem Land Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit ein, neue korrekte Bescheide zu erstellen und überzahlte Beträge zurückzufordern.
Am 22. März fand im Wirtschaftsausschuss des Landtags zum OVG-Urteil eine aktuelle Stunde statt. Doch NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur will die Urteilsbegründung des OVG noch abwarten, bevor sie konkrete Schritte unternimmt.
Was bedeutet das für diejenigen, die gegen diesen sogenannten Schlussbescheid nicht geklagt haben?
Ihre Schlussbescheide sind bestandskräftig. Das hat das OVG in seiner Pressemitteilung deutlich erklärt. Das heißt, die Feststellung, dass diese sogenannten Schlussbescheide rechtswidrig sind, hat nur Bedeutung für die Kläger:innen. Diejenigen, die nicht geklagt haben, haben sozusagen den Bescheid akzeptiert und müssen den Rückforderungen nachkommen.
Nicht gegen Ablehnungsbescheide klagen
Im vergangenen Jahr haben wir allen, die nicht geklagt hatten, geraten, bei den Bezirksregierungen einen Antrag auf Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens zu stellen, nachdem die Verwaltungsgerichte die Rechtswidrigkeit der sogenannten Schlussbescheide festgestellt hatten. Aber Tage bevor das OVG-Urteil verkündet wurde, haben die Bezirksregierungen die ersten Ablehnungsbescheide zu diesen Anträgen verschickt (https://koeln-bonn-leverkusen.verdi.de/frauen-und-personengruppen/freie-und-selbststaendige/++co++1ae34290-c250-11ed-be04-001a4a160100). Darin heißt es, so wie später im OVG-Urteil, dass die Gerichtsentscheide keine neue Rechtsgrundlage darstellen. Eine geänderte Rechtsgrundlage ist eine Voraussetzung für das Wiederaufgreifen eines Verfahrens.
Außerdem heißt es in den Bescheiden, dass die Behörde ihr Ermessen, ob sie ein Verfahren wieder aufgreift oder nicht, dahingehend auslegt, dass das öffentliche Interesse das private Interesse an einer materiell gerechten Entscheidung wesentlich überwiege.
Gegen diese Ablehnungsbescheide kann ebenfalls innerhalb von vier Wochen geklagt werden. Nach Prüfung aller vorliegenden Informationen kommen wir ver.di-Selbstständigen in NRW -nach erfolgter Abstimmung mit unseren Fachabteilungen des Rechtsschutzes - zu dem Schluss, von einer Klage gegen die Ablehnung des Wiederaufgreifens des Verfahrens abzuraten. Die Erfolgsaussichten sind gleich null.
Ebenfalls kurz vor dem OVG-Urteil hat das Land die Rückzahlungsfrist bis zum 30. Novem-ber verlängert (https://www.land.nrw/pressemitteilung/weitere-verlaengerung-der-rueckzahlungsfrist-der-nrw-soforthilfe-2020-bis-zum-30) und damit gleichzeitig betont, an den bestandskräftigen Bescheiden festzuhalten. Es gebe auch Möglichkeiten der Ratenzahlung, heißt es auf der Seite des Ministeriums.
War's das? Mitnichten! Womöglich bekommen die Kläger:innen in den kommenden Wochen neue Bescheide und in dem Zuge vielleicht auch die Zigtausende, die noch gar keinen Bescheid erhalten haben.
Petition unterstützen
Wir, die ver.di-Selbstständige in NRW, bleiben bei unserer Forderung "Keine Rückzahlung der Corona-Soforthilfe"! Wir sind nicht der Meinung, dass hier das öffentliche Interesse das private Interesse an einer materiell gerechten Entscheidung wesentlich überwiegt.
Richtig, es sind Steuergelder, über die die Wirtschaftsministerin Rechenschaft ablegen muss. 430.000 Solo-Selbstständige, Kleinstunternehmer oder Handwerker hatten die Corona-Soforthilfe 2020 beantragt. 4,5 Milliarden Euro wurden damals den Antragstellenden ausgezahlt. Allein in NRW haben wir im vergangenen Jahr 74,1 Milliarden Euro Steuern gezahlt. Damit werden wichtige Ausgaben getätigt, ohne Frage. Aber die finanzielle Unterstützung von Solo-Selbstständigen ist das ebenfalls.
Deshalb: Unterstützt unsere Petition "Keine Rückzahlung der Corona-Soforthilfe!"
https://weact.campact.de/petitions/keine-ruckzahlung-der-corona-soforthilfe,
Unterschreibt und teilt die Petition!