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Amtsangemessene Besoldung in NRW: Ansprüche aus dem Jahr 2023 jetzt sichern!

16.11.2023
Beamte

ver.di NRW empfiehlt allen Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern in NRW für das Jahr 2023 Widerspruch gegen die Höhe der Besoldung bzw. der Versorgung einzulegen bei gleichzeitiger Antragstellung auf amtsangemessene Alimentation.

Wichtig ist, dass der Widerspruch bis zum 31. Dezember 2023 beim Dienstherrn eingegangen ist.

Es bestehen weiterhin Zweifel daran, ob die Besoldungen und die Versorgungszahlungen im Jahr 2023, wie schon in den vorangegangenen Jahren, den verfassungsrechtlichen Vorgaben an eine amtsangemessene Alimentation genügen. Die Einführung des Bürgergeldes und damit die Veränderung der Berechnungsgrundlagen, ist in den Musterwiderspruchstexten für das Jahr 2023 berücksichtigt.

Bisherige Verbesserungen in NRW reichen nicht aus

Der Landtag NRW hat zwar in den Jahren 2022 / 2023 Verbesserungen an der Besoldung vorgenommen, zuletzt mit dem „Gesetz zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“. Das reicht aber nicht aus. Viele Probleme sind weiterhin ungelöst und werden es auch bleiben, wenn es nicht zu einer grundlegenden Reform der Besoldungstabelle kommt.

Tarifrunde Länder 2023 läuft mit Kampfansage an Beamtinnen und Beamte

In der laufenden Tarifrunde der Länder 2023 haben die Arbeitgeber und Dienstherren schon im Start erklärt, eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamtinnen und Beamte werde es dieses Mal nicht geben. Das ist eine klare Kampfansage der Dienstherren. Wehr dich dagegen mit Protesten im Rahmen deiner Möglichkeiten. Weitere Informationen dazu findest du hier:

http://zusammen-geht-mehr.verdi.de