Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch im noch laufenden Jahr 2024 müssen wir uns weiterhin mit Fragen der verfassungsgemäßen Besoldung für Beamtinnen und Beamte in NRW befassen. Rechtliche Zweifel an der amtsangemessenen Besoldung (Alimentation) im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes sind erneut angebracht. Für 2024 geht es dabei nicht nur um materielle Berechnungen im Sinne des Abstandsgebotes von mindesten 15% zur Höhe der Grundsicherung. In 2024 geht es erneut um sehr grundsätzliche Fragen zur Feststellung der Höhe der Besoldung.
Die Landesregierung NRW hat mit den gesetzlichen Reglungen zur Anpassung der Besoldung ab dem 01.11.2024 und 01.02.2025 nicht nur die Ergebnisse der Tarifrunde Länder 2023 auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten geregelt, sondern bezogen auf die Berechnung des Abstandes zur Grundsicherung auch die „Spielregeln“, sprich „Berechnungsgrundlagen maßgeblich verändert.
Bisher wurde davon ausgegangen, dass ausschließlich die monatliche Besoldung des jeweils betroffenen Beamten / der jeweils betroffenen Beamtin zugrunde gelegt werden kann. IN diesem Sinne war eine Beamtenfamilie als „Einverdienerfamilie“ zu betrachten. Jetzt wir unterstellt, dass es ein Familieneinkommen gibt und dieses zugrunde zu legen ist. Es wird davon ausgegangen, dass der jeweilige Ehegatte / die jeweilige Ehegattin über ein monatliches Einkommen von mindestens 536,00 Euro verfügt. Das ist der höchstmögliche Betrag in einem „Minijob“ im Sinne des Sozialgesetzbuchs. Es wird also von mehreren Einkommen (Mehrverdienerfamilie) ausgegangen. Die Landesregierung sagt, das entspreche dem heute gängigen modernen Familienbild.
Wenn dieses unterstellte (zweite) monatliche Einkommen nicht vorhanden ist, können Beamtinnen und Beamte einen Antrag auf einen sogenannten „Ergänzungszuschlag“ stellen. ver.di NRW hat Zweifel an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit dieser neuen Regelung. Damit ist ver.di NRW nicht allein. Auch in anderen Bundesländern wurden gleiche oder ähnliche Regelungen eingeführt, die ebenso rechtlich umstritten sind.
Aus diesen Gründen rät ver.di allen Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen in NRW dazu, einen Widerspruch gegen die Besoldung im Jahr 2024 einzulegen.
Achtung Frist! - Der Widerspruch muss bis zum 31.12.2024 beim Dienstherrn eingegangen sein!
ver.di stellt allen Mitgliedern und Kolleginnen und Kollegen, die es werden wollen, Mustertexte für den Widerspruch zur Verfügung.
Die Texte sind als Anhang dieser Nachricht beigefügt. Diese Nachricht kann und soll an interessierte ver.di-Mitglieder und alle, die es werden wollen, weitergeleitet werden.
Diese und viele andere gewerkschaftliche Leistungen gibt es nur, weil ver.di Mitglieder das und Vieles mehr mit ihrem monatlichen Gewerkschaftsbeitrag ermöglichen. Solidarität ist keine Einbahnstraße und gewerkschaftliche Unterstützung kann es nicht umsonst geben. Wir freuen uns über jede und jeden, der / die den Solidaritätsgedanken stärkt und die praktische Gewerkschaftsarbeit aktiv unterstützt!
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