Landesbezirksvorstand NRW:

Wir feiern 75 Jahre Grundgesetz

© ver.di NRW
mintfarbener Hintergrund, geknittert, roter Balken, Grafik Bundestag, weißer Text im Vordergrund
29.05.2024

Zum 75-jährigen Jubiläum des Grundgesetzes hebt der ver.di Landesbezirksvorstand NRW in seiner Sitzung am 23. Mai 2024 die Bedeutung unserer demokratischen Grundrechte hervor. Auf fünf Elemente sind wir besonders eingegangen: 

  • Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
  • Artikel 3: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. 
  • Artikel 3: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

 

  • Artikel 5: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
  • Artikel 9: Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.