Eingruppierungsverzeichnis zum TVöD-NRW geeint

01.08.2016
Eingruppierungsverzeichnis geeint

Parallel zum Abschluss der Tarifrunde 2016 Ende April 2016 und der damit verbundenen Vereinbarung einer neuen Entgeltordnung zum TVöD mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA) konnte in Nordrhein-Westfalen das neue Eingruppierungsverzeichnis zum TVöD-NRW (EGVZ) für die handwerklich Beschäftigten im kommunalen Dienst abgeschlossen werden. Das neue Eingruppierungsverzeichnis und die Änderungen zum TVöD-NRW treten zum 1. Januar 2017 in Kraft. Das Eingruppierungsverzeichnis ersetzt das bisher in NRW geltende Lohngruppenvereichnis für die Bereiche "Verwaltung", "Entsorgung" und "Flughäfen".

Die Verhandlungen waren notwendig geworden, weil die Allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für die handwerkschaftlichen Tätigkeiten im Bundestarifrecht ein niedrigeres Neveau vorsehen.