Kapitel 2

Zukunftsfähige Kommunen brauchen Investitionen in unsere Infrastruktur

07.04.2022

Damit Kommunen handlungsfähig bleiben, bzw. wieder werden, muss ihre finanzielle Ausstattung verbessert werden. Immer mehr zusätzliche Aufgaben dürfen die kommunalen Haushalte nicht belasten. ver.di NRW ist bereits seit Jahren in stetigem Austausch mit der Landespolitik, hat zudem ein eigenes Konzept der NRWKASSE vorgelegt – passiert ist nichts, die finanzielle Ausstattung der Kommunen hat sich in den letzten Jahren nicht verbessert, sondern aufgrund von Corona noch einmal massiv verschlechtert – Verbesserungen nicht in Sicht.

Ein großes Problem ist weiterhin die Verschuldung vieler NRW-Kommunen mit Kassenkrediten. Sie brauchen dringend Unterstützung, um wieder finanziell handlungsfähig zu werden. Die Bundesregierung hatte Unterstützung signalisiert und beispielsweise mit einer höheren Beteiligung an den Kosten der Unterkunft im SGB II geholfen. Jetzt liegt es an der Landesregierung, ein Konzept vorzulegen, um die Kommunen von den Altschulden zu entlasten.

Die Altschuldenproblematik der Kommunen in NRW ist und bleibt eins der essenziellen Themen im Wahljahr 2022

Eine kommunale Altschuldenregelung ist seit Jahren überfällig. ver.di erwartet hier, dass der abgebrochene Diskussionsprozess wiederaufgenommen wird. Der Bund hatte angeboten, sich an einer Altschuldenregelung zu beteiligen. An unserer Forderung zur Lösung der Altschuldenproblematik halten wir fest und beziehen den Bund ebenso hier ein. Die coronabedingten Mehrkosten im Haushalt absondern zu können und über einen Zeitraum von 50 Jahren abzuschreiben, ist zu wenig, da diese Kosten bei vielen Kommunen erst einmal über zusätzliche Kassenkredite finanziert werden müssen. Wie schon im Jahre 2021 erhalten die Gemeinden und Gemeindeverbände zwar auch im Jahr 2022 zusätzliche Finanzmittel. Diese stehen den Kommunen aber nur auf „Kreditbasis“ zur Verfügung und müssen in den kommenden Jahren zurückgezahlt werden. Bei vielen Kommunen wird deshalb die Verschuldung mit Kassenkrediten zukünftig wieder ansteigen und es besteht die Gefahr, dass wieder Haushaltssicherungsmaßnahmen angeordnet werden, wenn die Politik weiter so handelt wie sie es derzeit tut.

ver.di fordert, dass alle im Haushalt isolierten coronabedingten Mehrkosten vom Land übernommen werden.
Darüber hinaus ist eine Anhebung des Verbundsatzes im kommunalen Finanzausgleich geboten. Eine Erhöhung des Verbundsatzes auf 28 %, wie er bis in die 90er Jahre galt, muss erfolgen. Kommunen müssen wieder in die Lage versetzt werden, ihren Bürger*innen ein gutes Dienstleistungsangebot und eine hohe Lebensqualität bieten zu können.

 

Eigene Investitionsmittel, um die Herausforderungen der Zukunft meistern zu können und damit die Zukunftsfähigkeit der Städte und Gemeinden zu sichern, werden dringend benötigt. Konkret sind das Investitionsmittel zur Bewältigung des Klimawandels und der demografischen Entwicklung, für Bildung, Infrastruktur und Digitalisierung. Das Land führte mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2022 zwei fiktive Hebesätze bei der Berücksichtigung der Gewerbesteuereinnahmen im Finanzausgleich ein. Dies benachteiligt die kreisfreien Kommunen bei den Zuweisungen.

Viele, vor allem große Kommunen, wurden in der Vergangenheit dazu gezwungen, im Rahmen des Stärkungspaktes und durch Vorgaben der Kommunalaufsicht die Hebesätze zur Berechnung der Gewerbesteuer anzuheben, um ausgeglichene Haushalte erzielen zu können. Nun wird den betroffenen Kommunen durch die Landesregierung vorgehalten, dass sie durch die Erhöhung der Hebesätze und der damit verbundenen Mehreinnahmen genügend Einnahmen hätten. Zusätzliches Geld fließt jetzt auf Kosten der eher finanzschwächeren kreisfreien Kommunen zu den eher finanzstärkeren kreisangehörigen Kommunen.

 

  • Ganz konkret muss die (kommunale) Infrastruktur besonders in diesen Punkten angegangen werden:

    • Die coronabedingten Mehrkosten der Kommunen und der kommunalen Unternehmen müssen vom Land getragen werden.

    • Heute bestehen erhebliche Unterschiede bei der Ausstattung der Schulen, je nach Finanzlage des jeweiligen Kreises oder der jeweiligen Stadt. Notwendige Ausstattung, z.B. schnelles Internet im Berufskolleg und zu Hause, darf nicht vom Haushalt der Kommune abhängig sein.

    • Darüber hinaus ist eine Anhebung des Verbundsatzes im kommunalen Finanzausgleich zum Ausgleich der Einnahmeverluste erforderlich. Eine Erhöhung des Verbundsatzes auf 28 %, wie er bis in die 90er Jahre galt, muss erfolgen.

     

  • weitere Forderungen:

    • Ausbildungsstätten müssen besser an den ÖPNV angebunden werden um Alternativen zum Auto zu schaffen, auch im Nachtverkehr.
    • Konsequente Ahndung der Steuerhinterziehung mit mehr Personal bei Betriebsprüfern und in der Steuerfahndung
    • Steuergerechtigkeit durch Besteuerung großer Vermögen und Ausweitung der Erbschaftssteuer auch auf Unternehmenserbschaften
    • Konnexitätsprinzip durchsetzen, d. h., wer beauftragt, muss Finanzmittel zur Verfügung stellen.

     

  • weitere Forderungen:

    • Verteilungsgerechtigkeit zwischen armen und reichen Kommunen und Ländern herstellen, damit alle Menschen in diesem Land die gleichen Rahmenbedingungen und Chancen haben.
    • Es bedarf eine schnellstmögliche Umsetzung der Vereinbarungen des Koalitionsvertrags der Bundesregierung, um ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, besonders in NRW herrscht großer Bedarf
    • Infrastrukturen von Frauen für Frauen sind unabdingbar, um die weitere Gleichstellung zwischen den Geschlechtern voranzutreiben. Die Finanzierung von Mädchen- und Frauenhäusern muss nicht nur verstetigt, sondern auch ausgebaut werden, auch im ländlichen Raum. Dabei ist eine Umstellung der Frauenhausfinanzierung notwendig. Frauen müssen auch ohne Leistungsbezug und Bettenpauschale Zugang zu Frauenhilfesystemen haben.
    • Die konsequente Umsetzung der Istanbulkonvention muss durch die Landesregierung unterstützt werden. Eine landesweite Koordinierungsstelle zum Monitoring ist dabei einzurichten.