Wir haben gefragt - die Parteien geantwortet

10.07.2023

In den vergangenen Wahljahren ist die Zahl der bei den Parteien eingehenden Wahlprüfsteine immer weiter angestiegen. Das Arbeitspensum der Parteien sei enorm gestiegen.

Vor diesem Hintergrund haben sich die Parteien in NRW gemeinsam darauf verständigt, im Landtagswahlkampf 2022 ein geändertes Verfahren zu nutzen.

Uns als ver.di NRW war es nur noch möglich, acht Fragen einzureichen. Die Zeichenzahl pro Frage war dabei auf 300 Zeichen (inkl. Leerzeichen) begrenzt.

Anfragen von Untergliederungen oder regionalen Verbänden der einreichenden Organisationen wurden nicht beantwortet, wenn es einen landesweiten Verband gibt.

Unsere 8 Wahlprüfsteine und die Antworten der von uns angeschriebenen Parteien finden sich nun hier:

 

 

  • Kommunalfinanzen

    Wahlprüfstein ver.di NRW:

     

    Wie werden Kommunen entlastet und sollen bestehende Kassenkredite vom Land übernommen werden? Werden die coronabedingten Mehrkosten der Kommunen vom Land übernommen / auf Rückzahlung verzichtet? Wie stehen Sie zum Ausbau der Steuerfahndung NRW, wie sollen weitere Steuereinnahmen generiert werden?

     

     

    •  Antwort CDU NRW:

    Durch die erheblich höheren Zuweisungen in den vergangenen fünf Jahren ist es zahlreichen Kommunen gelungen, aus der Haushaltssicherung herauszukommen. Trotz dieser Verbesserungen in den Kommunalhaushalten, drücken Kommunen die kommunalen Kassenkredite. Die Ursachen sind größtenteils historisch gewachsen: Seit Ende der Achtzigerjahre sind den Kommunen immer neue Aufgaben übertragen worden, ohne adäquaten Finanzausgleich. In den vergangenen fünf Jahren konnten Aufgaben neu strukturiert werden. In Teilen sorgte dies schon für merkliche Entlastungen. Bei zahlreichen Aufgaben äußert sich die Arbeitsteilung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den Kommunen in gespaltenen Entscheidungs-, Durchführungs- und Finanzierungskompetenzen der öffentlichen Aufgabenerfüllung. Die kleinteilige, ressortbezogene strikte Konnexitätsregel Nordrhein-Westfalens behindert eine ganzheitliche Behandlung von Herausforderungen. Wir werden dazu beitragen, dass die Verschuldung über die Kassenkredite zurückgeführt wird. Dazu bedarf es eines bundesweiten Entschuldungskonzeptes für die Kommunen.

     

     

    • Antwort SPD NRW:

    Wir werden die Gemeindefinanzierung anheben. Wir werden eine Altschuldenlösung gemeinsam mit dem Bund auf den Weg bringen, notfalls als landeseigene Lösung. Dazu hat die SPD bereits ein Modell vorgelegt. Gleichzeitig wollen wir die Kommunen unter den Corona-Rettungsschirm nehmen und sichern Ausgleichsmittel für die pandemiebedingten Einnahmeausfälle für 2021 und 2022 zu. Nach Möglichkeit wollen wir die Kommunen auch im Jahr 2023 in dieser Weise unterstützen.

    Den Kampf gegen jede Form der Steuerhinterziehung, -vermeidung und -betrug werden wir in der erfolgreichen Tradition unseres ehemaligen SPD-NRW-Finanzministers konsequent weiterführen – sei es gesetzgeberisch oder personell. Mit der konsequenten Einziehung von illegalem Vermögen werden wir insbesondere auch der organisierten Kriminalität die Grundlage für weitere kriminelle Geschäfte nehmen. Dafür werden wir die Finanzämter mit genügend Steuerfahnderinnen und Steuerfahndern sowie Analysten ausstatten, um so illegale Finanzströme und Steuerhinterziehung konsequent ahnden zu können.

     

     

    • Antwort GRÜNE NRW:

    Wir wollen, dass alle Kommunen wieder finanziell unabhängig werden, ihre Zukunft selbstbestimmt in die Hand nehmen können und nicht von der Kommunalaufsicht und immer neuen Fördertöpfen abhängig sind. Dazu müssen wir sie von den erdrückenden Altschulden befreien. So sparen unsere Kommunen in den nächsten Jahren nicht nur Milliarden an Zinsen. Sie können auch ihre Haushaltsüberschüsse investieren, anstatt alte Defizite auszugleichen. Dazu gehört auch, dass das Land auf die Rückzahlung der Corona-Hilfen verzichtet und sich nachträglich an den gestiegenen Kosten beteiligt. Daneben müssen wir die Gemeindefinanzierung insgesamt verbessern und fairer ausgestalten. Landeszuweisungen müssen wir stärker als bislang an der Finanzkraft der Kommunen orientieren, anstatt sie mit der „Gießkanne“ zu verteilen. Wir müssen auch die Abhängigkeit von Förderprogrammen reduzieren, indem wir diese Gelder in die allgemeine Gemeindefinanzierung überführen. Verbleibende Förderungen müssen kommunale Personal- und Planungskosten berücksichtigen, an denen heute so viele gute Ideen scheitern. Generell müssen Land und Bund den Kommunen für neue Aufgaben, die sie ihnen übertragen, auch endlich verlässlich das notwendige Geld zur Verfügung stellen.

    Durch Steuerhinterziehung werden jedes Jahr geschätzt 100 Milliarden Euro dem Gemeinwesen entzogen. Wir wollen diesen Betrug entschieden bekämpfen und so mehr Steuereinnahmen generieren, die NRW dringend für Zukunftsinvestitionen benötigt. Wir wollen die Finanzverwaltung insgesamt und konkret auch die Steuerfahndung in NRW ausbauen und sie technisch und digital fit machen für die Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft. Aus unserer Sicht gehört dazu auch, die Meldestellen nach Baden-Württemberger Vorbild umfassend zu digitalisieren. Vor dem Hintergrund von rund 1.800 unbesetzten Stellen im gesamten Geschäftsbereich der Finanzverwaltung, werden wir die Ausbildungskapazitäten erweitern und im Wettbewerb um die besten Köpfe die Attraktivität der Finanzverwaltung und des gesamten öffentlichen Dienstes in NRW steigern.

     

     

    • Antwort FDP NRW:

    Der „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ hat bereits wichtige Impulse zur Schuldenhilfe gesetzt. Auf diesem Weg werden wir – im Zusammenwirken mit den Vorhaben der neuen Bundesregierung – weitergehen.
    Als Land unterstützen wir die Kommunen bei ihren vielfältigen coronabedingten Mehrkosten bereits mit Hilfen in Milliardenhöhe. Da die Corona-Krise aber sämtliche Gebietskörperschaften vor große finanzielle Herausforderungen stellt, sehen wir einen pauschalen Rückzahlungsverzicht kreditierter Darlehen kritisch. Die Kommunen erhalten trotz der Corona-Pandemie Regel-Zuschüsse aus dem GFG auf Rekordhöhe.
    Wir haben den Kampf gegen Steuerhinterziehung deutlich intensiviert und personell verstärkt. Mit einer ressortübergreifenden Task Force haben wir ein bundesweit einmaliges, schlagkräftiges Instrument zur Aufklärung von internationaler Finanzkriminalität geschaffen. Diesen Weg setzen wir fort.
    Die vielfältigen Aufgaben des Landes erfordern insbesondere mit Blick auf weiter notwendige Zukunftsinvestitionen finanzielle Spielräume. Dazu braucht es aber weder höhere Steuern noch neue Schulden, sondern vielmehr eine konsequente Ausgabenkritik.

     

     

    • Antwort DIE LINKE NRW:

    DIE LINKE will einen Entschuldungsfonds des Landes, der kommunale Altschulden übernimmt.  Corona-Kosten der Kommunen muss das Land übernehmen. Mehr Steuerprüfer und die Wiedererhebung der Vermögensteuer schaffen mehr soziale Gerechtigkeit und bringen dem Land die nötigen Steuereinnahmen.     

     

     

  • Gesundheitssystem finanziell und personell besser ausstatten

    Wahlprüfstein ver.di NRW:

    Wie können ausreichende Investitionskosten an Krankenhäuser geleistet werden, sodass notwendige Investitionen nicht zu Lasten der Personalausstattung gehen? Werden Sie Tarifverhandlungen zur Entlastung des Personals in den Unikliniken NRW ermöglichen? Wie stehen Sie zu Schließungen/Privatisierungen?

     

    • Antwort CDU NRW:

    Unsere Krankenhäuser gehören zur zentralen Infrastruktur des Landes. Sie müssen ausreichend finanziert werden. Über ein Krankenhaus-Modernisierungsprogramm werden wir in den kommenden fünf Jahren insgesamt 2,5 Milliarden Euro mehr zur Verfügung stellen, um die Krankenhäuser zu modernisieren und die Krankenhausversorgung zu verbessern. Wir werden die pauschale Krankenhausinvestitionskostenförderung verbessern und ab dem Jahr 2023 um jährlich 200 Millionen Euro anheben – um die bauliche Infrastruktur zu modernisieren und den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen. Die neue Krankenhausplanung wird zu notwendigen Strukturveränderungen in der Krankenhauslandschaft führen, die Investitionen bei den Krankenhausträgern auslösen werden. Diese müssen durch das Land finanziell unterstützt werden. Hierfür werden wir ab dem Jahr 2023 über die Einzelförderung der Krankenhäuser rund 300 Millionen Euro jährlich für die Anschubfinanzierung zur Verfügung stellen. So machen wir die Krankenhaus-landschaft in Nordrhein-Westfalen fit für die Zukunft.

     

    • Antwort SPD NRW:

    Um die bestehende Investitionslücke an den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern zu schließen, wollen wir ein Investitionsprogramm auflegen. Die Krankenhäuser müssen die notwendigen finanziellen Mittel erhalten, um eine bedarfsgerechte und wohnortnahe Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Die Coronakrise hat gezeigt, wie wichtig und zugleich belastet das Personal in
    den Krankenhäusern ist. Deswegen wollen wir die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich verbessern. Dazu gehört eine bessere Bezahlung, eine dem tatsächlichen Bedarf angemessene Personalbemessung und langfristig eine 35-Stunden-Woche. Von diesen Forderungen soll auch das Personal an den Uniklinken in NRW profitieren. Wir unterstützen die Tarifverhandlungen ausdrücklich und haben das in dem bereits laufenden Prozess mehrfach deutlich gemacht. Wir wollen alles dafür tun, dass keine Krankenhäuser in NRW schließen müssen.

     

    • Antwort GRÜNE NRW:

    Eine Reform der Investitionsfinanzierung für Krankenhäuser ist zwingend notwendig. Der Bund sollte dauerhaft die Hälfte der Krankenhausinvestitionen finanzieren. Nur so verhindern wir, dass Krankenhäuser wegen fehlender Investitionsförderung weiter Defizite machen und Kommunen zur Privatisierung ihrer Krankenhäuser gezwungen werden. Wir wollen weitere Privatisierungen abwenden
    und Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft erhalten sowie, wenn möglich, vermehrt Krankenhäuser in die öffentliche Hand überführen. Auch konfessionell und weitere freigemeinnützig getragene Krankenhäuser sind für uns ein wichtiger Bestandteil der Öffentlichen Daseinsvorsorge.

    Gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Entlohnung sind zentrale Bausteine der Fachkräftegewinnung und -sicherung. Wir unterstützen die Forderungen nach Tarifverhandlungen zur Entlastung des Personals, stehen aber auch zur Tarifautonomie. 

     

    • Antwort FDP NRW:

    Wir wollen die Reform der Krankenhausrahmenplanung vor Ort umsetzen und zukunftsfähige Krankenhausstrukturen schaffen. Dabei wollen wir die Behandlungsqualität verbessern, indem wir komplexe Leistungen an geeigneten Standorten konzentrieren, ineffiziente Doppelstrukturen reduzieren sowie Kooperationen von Krankenhäusern fördern. Diesen Strukturwandel wollen wir mit einer zielgerichteten Investitionsförderung unterstützen und gleichzeitig die Erreichbarkeit und Versorgung in der Fläche sichern.
    Auf Bundesebene setzen wir uns für eine Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung ein, die das bisherige System um Vorhaltepauschalen ergänzt. Wir treten für eine Vielfalt kommunaler, gemeinnütziger und privater Träger ein. Private Betreiber können ggf. Synergieeffekte nutzen und so zum Erhalt von Standorten beitragen. Wir achten die Tarifautonomie und sehen die Verantwortung für mögliche Entlastungsvereinbarungen in den Unikliniken bei den Tarifpartnern ver.di und Tarifgemeinschaft deutscher Länder.

     

    • Antwort DIE LINKE NRW:

    DIE LINKE sagt Ja zum Entlastungstarifvertrag an den Unikliniken und zur gesetzlichen Mindestpersonalbemessung, DIE LINKE sagt Nein zu Privatisierungen, Ausgründungen und Schließungen. Krankenhausinvestitionen werden mit mindestens 1,5 Milliarden Euro jährlich und wieder antragsbezogen gefördert.

     

     

     

  • Bildungsgerechtigkeit für Alle

    Wahlprüfstein ver.di NRW:

    Bildungsgerechtigkeit für Alle! Eingereichte Frage: Wie wollen Sie den Rechtsanspruch auf Kita- und OGS-Plätze vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels sicherstellen. Wie stehen Sie zu einem verbindlichen Personalschlüssel für Bildungseinrichtungen? Welche Möglichkeiten sehen Sie den Fachkräftemangel im Bildungsbereich zu beseitigen?

     

    • Antwort CDU NRW:

    Wir haben in den letzten Jahren den offenen Ganztag in Nordrhein-Westfalen gestärkt. Die Plätze in der offenen Ganztagesbetreuung haben wir auf über 362.000 gesteigert. Damit wurde die Anzahl seit 2017 um insgesamt fast 55.000 erhöht. Insgesamt investieren wir fast 190 Millionen Euro zusätzlich in den Offenen Ganztag, dies ist eine Erhöhung um rund 41 Prozent seit 2017. Wir wollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessern. Daher begrüßen wir den Rechtsanspruch auf einen offenen Ganztagsplatz ab 2026. Mit dieser Entscheidung des Bundes kommen auf die Kommunen und das Land jedoch große finanzielle Belastungen zu. Wir sehen den Bund in der Pflicht, seinen Beitrag dauerhaft zu leisten. Wichtig ist uns dabei, dass der Offene Ganztag über einen Qualitätsstandard verfügt. Wir werden uns für den weiteren Ausbau des Offenen Ganztags einsetzen.

     

    • Antwort SPD NRW:

    Es braucht ein Gesetz für die frühkindliche Bildung, das die Finanzierung von Kitas und Kindertagespflege sowie einen verbesserten Kind-Fachkraft-Schlüssel beinhaltet. Wir wollen Leitung und Fachkräfte durch Kita-Helfer:innen und Bürokaufleute entlasten, damit mehr Zeit für die pädagogische Arbeit und die Anleitung und Begleitung von zukünftigen Fachkräften bleibt. Mittelfristig wollen wir Funktionsstellen schaffen, die Aufstieg ermöglichen und die Ausbildung unabhängig von ihrer Art vergüten.

    Für den OGS-Rechtsanspruch müssen bis zu 200.000 zusätzliche Plätze eingerichtet werden. Hierfür braucht es zusätzliche Räume und mehr Personal. Mit unserer Personaloffensive werden wir Ausbildungskapazitäten erhöhen und die Attraktivität des OGS-Personals durch mehr Wertschätzung, Entfristungen, bessere Bezahlung und Fortbildungsmöglichkeiten steigern. Fachkräftegebot und Personalschlüssel sind sinnvoll. Die OGS braucht landesweit einheitliche Qualitätsstandards und Gesetzesrang, um all das zu gewährleisten.

     

    • Antwort GRÜNE NRW:

    Kitas sind stark vom Fachkräftemangel betroffen, was zu einer hohen Belastung der Beschäftigten in den Kitas führt. Für die Bewältigung des Fachkräftemangels benötigen wir vielfältige Maßnahmen. Mit Hauswirtschaft- und Verwaltungskräften werden wir die Kita-Fachkräfte entlasten. So können sich die Fachkräfte auf ihre pädagogische Arbeit konzentrieren. Gleichzeitig müssen wir die Kapazitäten für die Ausbildungs- und Studienplätze an den Berufsschulen und Hochschulen dem Bedarf in der Berufspraxis entsprechend ausbauen, damit die Fachkräfte auch ausgebildet werden können.
    Die Personalkapazitäten müssen so berechnet werden, dass sie die alltäglichen Anforderungen und die Arbeitsrealität in den Kitas auch wirklich abbilden. Erzieher*innen brauchen Zeit für Fortbildungen, Urlaubstage müssen einberechnet werden und auch Krankheitsfälle dürfen nicht zu alltäglicher Personalknappheit führen. Wie viele Kinder pro Erzieher*in betreut und wie viel Zeit für Leitungsaufgaben sowie Fortbildung gebraucht werden, werden wir anhand wissenschaftlicher Standards neu regeln.
    Wir brauchen darüber hinaus endlich eine gesetzliche Grundlage für den Offenen Ganztag, der auch Qualitätsstandards setzt. Dazu gehört in erster Linie die personelle Ausstattung und Bezahlung der Fachkräfte. Das geht nur bei einer stärkeren finanziellen Beteiligung des Landes, damit im ganzen Land gleiche Bildungschancen und Beschäftigungschancen gewährleistet werden können.
    Dem Fachkräftemangel begegnet man am besten dadurch, dass man die Bedingungen für die Beschäftigten verbessert und die Attraktivität der Tätigkeit erhöht.

     

    • Antwort FDP NRW:

    Ganztags- und Betreuungsangebote verbessern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und sind ein wesentlicher Beitrag für mehr Bildung und Chancengerechtigkeit. Wir wollen die Betreuungsplätze noch stärker und bedarfsgerecht ausbauen und mindestens 200.000 zusätzliche Ganztagsplätze schaffen. Mehr Ganztags- und Betreuungsangebote erfordern jedoch auch mehr pädagogisches Personal. Darum wollen wir die Träger bei der Personalgewinnung unterstützen, um die personelle Situation im Bildungsbereich weiter zu entspannen und die Qualität der Kinderbetreuung nachhaltig zu verbessern. Die vergütete, praxisintegrierte Ausbildung trägt zur Steigerung der Attraktivität der Erziehungsberufe bei. Darum wollen wir diese Ausbildungsform weiter stärken und perspektivisch zum Hauptpfeiler der Ausbildung machen. Außerdem wollen wir den Einsatz von Hauswirtschafts- und Verwaltungskräften fördern, damit das pädagogische Fachpersonal in Kitas entlastet wird.

     

    • Antwort DIE LINKE NRW:

    DIE LINKE fordert eine deutliche Ausweitung der Ausbildungskapazitäten für Erzieher:innen. Zudem unterstützen wir die gewerkschaftlichen Bemühungen, die Sozial- und Erziehungsdienste gesellschaftlich aufzuwerten. Bei der Bildung kommt es erheblich auf den Anfang an, weshalb Beschäftigte in Kitas deutlich besser bezahlt werden sollten.
    Ein verbindlicher Personalschlüssel sollte dringend eingeführt und damit die Qualität verbessert und die Beschäftigten entlastet werden. Um den Rechtsanspruch auf Kita- und OGS-Plätze zu verwirklichen, müssen beide noch erheblich ausgebaut werden. Hierfür benötigen die Kommunen finanzielle Unterstützung von der Bundes- und Landesebene.

     

     

  • Tarifbindung und ein wirksames Landestariftreue- und Vergabegesetz

    Wahlprüfstein ver.di NRW:

    Welche Vorstellungen haben Sie um die Tarifbindung in den unterschiedlichen Branchen zu stärken, wie stehen Sie zur vereinfachten AVE? Wie werden Sie das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW stärken, um ökologische und soziale Standards bei allen Ausschreibungen im öffentlichen Dienst zu setzen?

     

    • Antwort CDU NRW:

    Wir wollen das faire, gleichberechtigte und respektvolle Miteinander von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Unternehmerinnen und Unternehmern sichern und Industriearbeitsplätze in Zukunftsbranchen schaffen. Nordrhein-Westfalen ist das Land der Sozialpartnerschaft. Unternehmen und Beschäftigte sind dann stark, wenn sie gemeinsam und auf Augenhöhe für ihren Erfolg arbeiten und Innovationen voranbringen. Dafür brauchen wir starke Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Wir wollen eine möglichst breite Tarifbindung. Sie garantiert fairen Wettbewerb, sichert den Betriebsfrieden und gute Arbeitsbedingungen. Starke Betriebs- und Personalräte sind unverzichtbar. Betriebsratswahlen dürfen von niemandem verhindert werden.

     

    • Antwort SPD NRW:

    Mit der Offensive „Respekt und Leistungsgerechtigkeit NRW“ wollen wir ein Bündnis für Tariftreue schaffen und flächendeckende Tarifverträge in allen Branchen. Damit diese Entwicklung auch zum Wohle aller Menschen ist, sorgen wir mit einem Tariftreue- und Vergabegesetz dafür, dass bei allen Investitionen des Landes auch faire Bezahlung der Arbeitnehmenden garantiert wird.

     

    • Antwort GRÜNE NRW:

    Viele Jahre haben Grüne im Bundestag und im Europäischen Parlament für ein Lieferkettengesetz gekämpft, welches Arbeitnehmer*innenrechte und Umweltstandards auch in Drittländern schützt und deutsche und europäische Unternehmen für Verstöße ihrer Lieferanten in die Verantwortung nimmt. Das 2021 beschlossene Gesetz ist für uns Grüne eine herbe Enttäuschung. CDU, CSU und SPD haben ein Gesetz beschlossen, dass zwar eine Lieferantenhaftung vorsieht, die Ausnahmen aber zur Regel macht. Maßgebliche Teile der deutschen Unternehmen werden vom Gesetz nicht erfasst. Bis es ein echtes Lieferkettengesetz gibt, werden wir vorangehen und die öffentliche Beschaffung in NRW durch Lohndumping, Werksverträge und ausbeuterische Subunternehmermodelle bekämpfen und bringen dazu ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz auf den Weg.

     

    • Antwort FDP NRW:

    Wir bekennen uns zur Tarifautonomie und zu einer starken Sozialpartnerschaft. Unser Arbeitsmarktmodell ist erfolgreich, da es auf Tarifautonomie und flexiblen Tarifpartnerschaften von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften basiert. In Zeiten rückläufiger Tarifbindung muss die Politik den Tarifparteien künftig noch mehr Gestaltungsspielräume bei gesetzlichen Regelungen eröffnen. Zusätzliche Anreize zum Verbleib im Flächentarifvertrag sind nötig. Auf betrieblicher und sozialpartnerschaftlicher Ebene kann schnell, kompetent und flexibel reagiert werden. Eine starke Sozialpartnerschaft ist dabei unverzichtbar, um die Zukunft von Wirtschaft und Arbeitswelt erfolgreich zu gestalten. Dafür braucht es keine staatlichen Eingriffe in die Tarifautonomie, sondern eine neue Vertrauensbasis zwischen Sozialpartnern und Politik, die die Autonomie und die unterschiedlichen Interessen der Sozialpartner respektiert. Der Gesetzgeber sollte nur aktiv werden, wenn Lücken entstehen. Wir wollen auf Vorgaben des Bundes und der Europäischen Union deswegen keine weiteren bürokratischen Regeln aufsatteln. Denn jede zusätzliche landeseigene Regelung führt zu unnötiger Bürokratie für Unternehmen und gefährdet damit auch Arbeitsplätze. Wir wollen deswegen keine über das allgemeine Vergaberecht hinausgehende Regelungen.

     

    • Antwort DIE LINKE NRW:

    Die LINKE will ein Tariftreue- und Vergabegesetz, das mit einem Schwellenwert von 500 Euro tarifliche Löhne und Standards sichert und auf der gesamten Lieferkette Nachhaltigkeit und Menschenrechte stärkt. Tarifverträge müssen auch ohne Zustimmung der Arbeitgeber für allgemeinverbindlich erklärt werden.

     

     

  • Sonntagsarbeit – Nein Danke!

    Wahlprüfstein ver.di NRW:

    Wie werden Sie die gesetzlichen Regelungen zur Sonntagsarbeit unter Berücksichtigung des besonderen Schutzes weiterentwickeln? Wie stehen Sie zur möglichen Sonntagsöffnung der Bibliotheken (seit 2019) in NRW?

     

    • Antwort CDU NRW:

    Unsere Neuregelung in dieser Legislaturperiode hat das Thema Sonntagsschutz befriedet und weitgehend gerichtsfest gemacht. Daran halten wir fest.

     

    • Antwort SPD NRW:

    Der Sonntag ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besonders rechtlich geschützt. Regelungen zu Sonntagsöffnungen sind unter Einbezug von Gewerkschaften auszuhandeln. Die Fortentwicklung von öffentlichen Bibliotheken als kulturelle Orte begrüßen wir. In Ihrer Funktion als Orte der Bildung und Kultur können sie Familien und weiteren Interessierten zudem an Sonn- und Feiertagen als wichtige Orte kommunaler Begegnung und des Austauschs dienen. Auf Seiten des Fachpersonals öffentlicher Bibliotheken muss allerdings gemeinsam mit den Gewerkschaften eine sozialverträgliche Lösung gefunden werden. Denn eine Öffnung der Bibliotheken ist zwar heute auch schon möglich, allerdings darf kein Fachpersonal an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Das bedeutet, dass keine Beratung möglich ist. Als ersten Schritt muss für eine bessere Ausstattung der öffentlichen Bibliotheken mit Personal und Finanzen gesorgt werden. Denn bei gleichbleibendem Personal müssten die Öffnungszeiten in der Woche reduziert werden. Dies würde zu Lasten anderer Nutzergruppen gehen.

     

    • Antwort GRÜNE NRW:

    Wir sind grundsätzlich gegen eine schleichende Aufweichung des arbeitsfreien Sonntags und der Sonntagsruhe. Die Bestimmung der Öffnungszeiten öffentlicher Bibliotheken liegt im Ermessen der Kommunen. Wie auch im Falle anderer Bildungs- und Kulturangebote, z.B. Museen oder Theater, kann eine sonntägliche Öffnung im Sinne der Allgemeinheit vertretbar sein. Durch die Anwendung automatisierter Leih- oder Rückgabe-Systeme, kann der sonntägliche Personalansatz oft zusätzlich minimiert werden.

     

    • Antwort FDP NRW:

    Wir wollen anknüpfend an die Ziele der neuen Bundesregierung das Arbeitszeitgesetz flexibler gestalten. Niemand soll weniger Pausen machen oder mehr arbeiten als bisher, aber die Einteilung der Arbeitszeit muss flexibler möglich sein. Bibliotheken sollen weiter sonntags öffnen dürfen. Wir haben das Bibliotheksstärkungsgesetz 2019 initiiert und damit sowohl die kulturelle Funktion der öffentlichen Bibliotheken als auch die politische Bildung und individuelle Meinungsbildung gestärkt. Von reinen Ausleihorten haben sich die Bibliotheken zu niederschwelligen Lern- und Begegnungsorten mit sozialen und kulturellen Angeboten von hoher Aufenthaltsqualität gewandelt.

     

    • Antwort DIE LINKE NRW:

    DIE LINKE will verkaufsoffene Sonntage abschaffen und das Ladenschlussgesetz mit kürzeren Öffnungszeiten neu regeln. Sonntagsöffnungen der Bibliotheken sind nach Abwägung der Interessen von Beschäftigten und Bibliotheksnutzerinnen eine sinnvolle Ergänzung öffentlicher Dienstleistungsangebote.  

     

     

  • Gleichstellungspolitik endlich vorantreiben!

    Wahlprüfstein ver.di NRW:

    Welche Frauen- und gleichstellungspolitische Ziele haben Sie in den nächsten fünf Jahre schwerpunktmäßig und wie wollen Sie diese zeitnah und konkret sowie nachhaltig und ggf. mit Konsequenzen umsetzen?

     

    • Antwort CDU NRW:

    Das Wissen und das Können von Frauen in der Arbeitswelt sind unverzichtbar. Die weitere Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und der Vereinbarkeit von Beruf, Pflege und Familie ist ein wichtiger Baustein für die Gleichberechtigung der Geschlechter. Damit schaffen wir die Rahmenbedingungen für echte Wahlfreiheit denn Gleichstellung ist für uns selbstverständlich. Wir wollen weiter dafür arbeiten, die Benachteiligung von Frauen bei der Besetzung von Führungspositionen zu überwinden. Für ihre weitere Förderung werden wir eine Quote bei den landeseigenen Betrieben einführen. Um strukturelle Benachteiligungen zu überwinden, sollen Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt bei der Besetzung von Führungspositionen berücksichtigt werden. Wir wollen Arbeitgeber dabei unterstützen, das Fachkräftepotenzial insbesondere von Frauen zu heben. Wir wollen uns beim Bund für eine Verbesserung des Mutterschutzes einsetzen, sodass eine Rückkehr in den vorherigen Beruf so reibungslos wie möglich verläuft. 

     

    • Antwort SPD NRW:

    Frauen und Männer müssen gleichstark auf allen politischen Ebenen vertreten sein. Dies werden wir auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Deshalb treten wir weiter für ein verfassungskonformes Paritätsgesetz ein. Wir werden im Landeshaushalt und den Kommunen das sogenannte Gender-Budgeting einführen, um Gleichstellungspolitik effektiver zu gestalten.

    Gute Arbeit bedeutet für uns ein geschlechtergerechter Arbeitsmarkt, bei dem Frauen und Männer gleiche Chancen auf Teilhabe. Mit einer Familienarbeitszeit wollen wir Familien ermöglichen, Arbeitszeiten zu reduzieren und dennoch nicht auf Einkommen verzichten zu müssen. Dabei geht es uns vor allem darum, partnerschaftliche Aufteilungen in der Betreuungsarbeit zu unterstützen. Der öffentliche Dienst wird vorbildlich für die gesamte Wirtschaft, Anreize und Angebote schaffen, die eine gerechte Verteilung von unbezahlter Pflege- und Familienarbeit fördern, sowie ein Entgeltgleichheitsgesetz vorlegen. Wir wollen die Kompetenzzentren Frau und Beruf zu zentralen Anlaufstellen für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen für eine familienfreundliche Gestaltung der Arbeitswelt weiterentwickeln.

    Gewalt, insbesondere gegen Frauen und Mädchen ist für uns nicht akzeptabel. Deswegen werden wir einen Landesaktionsplan ins Leben rufen, der sich flächendeckend mit den Hilfs-, Beratungs- und Präventionsangeboten, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Zielgruppe, beschäftigt (Istanbul-Konvention).

     

    • Antwort GRÜNE NRW:

    Wir werden in den kommenden Jahren einen Schwerpunkt auf die Förderung von Frauen und marginalisierten Gruppen in der Wirtschaft legen. Dazu wollen die Wirtschaftsförderungsprogramme des Landes geschlechtergerecht neu aufstellen. Dies bedeutet, dass Frauen und von ihnen geführten Unternehmen in Zukunft die Hälfte der Wirtschaftsförderungsmittel zustehen sollen. Öffentliche Unternehmen wollen wir noch stärker darin unterstützen – und wenn nötig, dazu anhalten – Führungspositionen paritätisch zu vergeben. Gleichzeitig wollen wir die guten bestehenden Beratungsangebote, wie z.B. die der NRW Frauenbüros, weiter ausbauen und stärken.

     

    • Antwort FDP NRW:

    Wir möchten eine neue Gleichstellungspolitik für alle: Dort, wo Benachteiligungen vorliegen, soll politisch agiert werden, unabhängig, ob es sich um Benachteiligung von Frauen, Männern oder diversen Personen handelt. Das Landesgleichstellungsgesetz muss daher zu einem Landesdiversitätsgesetz weiterentwickelt und heutigen Lebensverhältnisse angepasst werden. Im Rahmen der Neufassung werden wir klarstellen, dass unter Gleichstellung die Gewährleistung von Gleichberechtigung für alle Geschlechter zu verstehen ist. Das Landesdiversitätsgesetz wird deshalb auch Belange von Männern und Diversen aufnehmen und eine Bewerbung für das Amt des/der Diversitätsbeauftragten zulassen. Um insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken, unterstützen wir Job- und Topsharingmodelle. Wir wollen Unternehmen zur Unterstützung bei der Einführung geeignete Beratungsangebote zugänglich machen. Weiter wollen wir das Modell „Girls´ and Boys´ Day Academies“ auswerten und für ganz NRW weiterentwickeln.

     

    • Antwort DIE LINKE NRW:

    Wir wollen die Unterordnung der Politik unter die Profitlogik nicht länger hinnehmen und setzen uns für eine Politik ein, die Arbeitszeit gerechter verteilt, soziale Arbeiten wertschätzt und Arbeit von Frauen besser bezahlt. Das Leben und alles, was es lebenswert macht, rücken in den Mittelpunkt des politischen Planens und Handelns.
    Als starke Stimme für Frauen auf allen Ebenen bieten sich die Gleichstellungsbeauftragten an. Wir wollen sie stärken, ihren Auftrag entsprechend erweitern und die Befugnisse ausbauen.
    Konkret steht für uns die Aufwertung und Entlastung in traditionellen „Frauenberufen“ der Gesundheits- und Erziehungsdienste auf dem Programm. Außerdem wollen wir sehr schnell für eine Ausweitung und sichere Finanzierung der Frauenhausplätze sorgen.

     

     

     

  • Bezahlbares Wohnen für Alle!

    Wahlprüfstein ver.di NRW:

    Wie werden Sie in den Wohnungsmarkt eingreifen, um bezahlbares Wohnen für Alle zu ermöglichen? Wie stehen Sie zu einer Wohnungsbaugesellschaft des Landes und zum Ausbau des sozialen Wohnungsbaus? Wie stehen Sie zu einem wirksamen Mietendeckel?

     

    • Antwort CDU NRW:

    Wir wollen den nach wie vor hohen Bedarf an Wohnraum angehen, indem wir noch mehr bauen und zielgruppengerechte Angebote schaffen. Wir brauchen mehr Wohnraum, der der Mietpreisbindung unterliegt. Für Menschen, die knapp über der Einkommensschwelle zum Anspruch auf solchen Wohnraum liegen, wollen wir preisgedämpfte Wohnungen. Landeseigene Immobilien befinden sich oft in zentraler Lage in den Städten und Gemeinden und sind daher attraktiv für die Entwicklung von Wohnraum. Wir werden die Verfahren bei der Veräußerung von landeseigenen Grundstücken an Kommunen flexibilisieren. Wir wollen durch innovative Prämienmodelle für private Investoren die Entstehung von gefördertem Wohnraum stärken. Die große Herausforderung bei der Schaffung von Wohnraum ist und bleibt die Verfügbarkeit von bebaubaren Grundstücken. Baulandentwicklung gehört zu unseren dringlichsten Aufgaben. Wir wollen die Ausweisung von Bauland weiter vereinfachen, Planungsverfahren beschleunigen und unsere Kommunen dabei umfassend unterstützen.

     

    • Antwort SPD NRW:

    Wir wollen 100.000 neue Wohnungen im Jahr bauen. Wir wollen den Bau von Mietpreis gebundenen Wohnungen wesentlich stärker fördern und streben rund 25.000 Wohneinheiten pro Jahr an. Dazu gehört u.a. die Neuausrichtung der Förderrichtlinien, die konsequente Umsetzung von Bundesrecht zur Förderung des Wohnungsbaus und die Gründung einer Landeswohnungsbaugesellschaft. Diese soll insbesondere Kommunen, die über keine Wohnungsbaugesellschaft verfügen oder aus eigener Kraft nicht allein tätig werden können, unterstützen. Den Mietpreisanstieg werden wir insbesondere durch Stärkung des Mieterschutzes im Bereich der Bestandsmieten und der Wiedervermietungsmieten (bei Wohnungswechsel) bekämpfen. Dazu gehört auch die Schaffung flächendeckender qualitativer Mietspiegel. Die Möglichkeiten, die der Bund den Ländern durch das Baulandmobilisierungsgesetzes eröffnet hat, müssen konsequent umgesetzt werden. Das ist in NRW bislang noch nicht der Fall.

     

    • Antwort GRÜNE NRW:

    In vielen Städten und Gemeinden in NRW fehlt es an bezahlbarem Wohnraum. Insbesondere das untere und mittlere Segment des Wohnungsmarktes ist in den Ballungsgebieten stark angespannt, so dass es dort zu akuter Wohnungsnot kommt. Deswegen werden wir alle landesrechtlichen Möglichkeiten nutzen, um im bestehenden preiswerten Wohnungsbestand Mietpreissteigerungen zu begrenzen und den Mieter*innenschutz zu stärken. Im letzten Jahrzehnt hat sich die Anzahl der geförderten Wohnungen nahezu halbiert, da die Mietpreisbindungen für sie ausgelaufen sind. Dieser Tendenz stellen wir uns entgegen und unterstützen Kommunen dabei, die Bindungen aufzukaufen,
    zu verlängern und auch neue Bindungen zu kaufen. Mieter*innenschutzbestimmungen wie die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze weiten wir aus, um Mieter*innen vor Luxussanierungen und starken Mietpreissteigerungen zu schützen. So sichern wir preisgünstigen Wohnraum. In Gebieten, in denen der Wohnungsmarkt angespannt ist, beschränken wir die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen, damit der Wohnraum bezahlbar bleibt und diejenigen, die in Mietwohnungen wohnen, nicht durch die Umwandlung in Eigentumswohnungen verdrängt werden. Außerdem wollen wir die Fördermittel für den Bau von sozialen und preiswerten Wohnungen erhöhen.
    Wir sorgen mit attraktiven Zinsbedingungen und Tilgungsnachlässen für eine Option deutlich längerer Mietpreisbindungen. Unser Ziel ist die Schaffung von deutlich mehr günstigen Wohnungen pro Jahr durch Neubau und Umnutzung. Dazu gehört auch die Förderung von Werkswohnungen, z. B. für die Unterbringung von Pflegekräften. Hierfür fehlt es den Kommunen an eigenem Grund und Boden. Wir werden sie rechtlich und finanziell in die Lage versetzen, eine vorsorgende Grundstückspolitik betreiben zu können. Wir sorgen dafür, dass öffentliche Flächen nicht mehr nach dem Höchstgebot, sondern nach sozialen, inklusiven, städtebaulichen, ökonomischen und ökologischen Kriterien vergeben werden. Wir bevorzugen kommunale Wohnungsbaugesellschaften, gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen und Genossenschaften bei der Vergabe von baureifen Flächen und fördern die Neugründung von Genossenschaften und Baugruppen. So bleibt die Bodennutzung langfristig sozial. Die sozialgerechte Bodennutzung soll als Staatsziel in die
    Landesverfassung aufgenommen werden. Neue Wohnungen sollen direkt klimaneutral gebaut und vorhandene modernisiert werden, um Klimaschutz auch im Gebäudebereich wirksam umzusetzen. Dies soll konsequent gefördert werden und damit sozial gerecht geschehen. Neben der Förderung von energetischer Modernisierung durch den Bund werden wir daher die Förderprogramme des Landes ausweiten. Auch stärken wir die Teilhabe und Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderungen, indem wir wieder klare Standards für barrierefreien Wohnraum sowie barrierefreie Quartiere/Stadtteile in die Landesbauordnung aufnehmen und bei Neubauten standardmäßig für unter anderem rollstuhlgerechte Wohnungen sorgen. Die Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet uns dazu, selbstständiges Wohnen mit begleitender Unterstützung und Pflege auch dann zu ermöglichen, wenn eine Heimunterbringung günstiger wäre. Wir stehen an der Seite von Mieter*innen, die Angst haben müssen, aus ihren Quartieren verdrängt zu werden. Deshalb werden wir dafür eintreten, dass die Kommunen das Instrument der sozialen Erhaltungssatzung schneller, effektiver und rechtssicher einsetzen können.
    Eine Wohnungsbaugesellschaft des Landes würde in unmittelbarer Konkurrenz zu den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften um die knappen Bauflächen treten. Außerdem müsste zunächst einmal eine Verwaltungsstruktur aufgebaut werden, das dauert viel zu lange, ist teuer und führt erst einmal nicht dazu, dass auch nur eine neue Wohnung entsteht. Deshalb halten wir die Förderung von vorhandenen kommunalen Wohnungsbaugesellschaften sowie gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften für deutlich zielführender und regen an, dass kommunale Wohnungsbaugesellschaften auch in anderen Kommunen aktiv sein können. Wir wollen die Gründung von kommunalen Wohnungsbauunternehmen und neuen Genossenschaften stärker fördern und vor allem die Kommunen als Träger der Wohnungspolitik vor Ort unterstützen. Damit bauen wir auf vorhandenen Strukturen auf, anstatt einen neuen „Wasserkopf“ auf Landesebene zu installieren. Die Wohnraumförderung des Landes wollen wir weiter ausbauen und vor allem den Mietwohnungsbau und die Modernisierungsförderung in den Mittelpunkt stellen. Neue Wohnungen sollen direkt klimaneutral gebaut und vorhandene modernisiert werden, um Klimaschutz auch im Gebäudebereich wirksam umzusetzen. Dies soll konsequent gefördert werden und damit sozial gerecht geschehen. Die von der schwarz-gelben Landesregierung stark ausgebaute Eigentumsförderung wollen wir auf den Erwerb von Bestandsgebäuden beschränken, damit es in den ländlich geprägten Regionen nicht noch mehr Zersiedelung und Leerstand in den Dorfzentren gibt. Außerdem wollen wir die Möglichkeit zum Ankauf von Belegungs- und Mietpreisbindungen auf alle Kommunen
    in NRW ausweiten.
    Im Gegensatz zu Berlin ist der Wohnungsmarkt in NRW sehr unterschiedlich. Es gibt vor allem in den Ballungszentren stark angespannte Wohnungsmärkte mit hohen Mietpreisen und Wohnungsnot. In anderen Regionen – vor allem in ländlich geprägten Kreisen, aber auch in Kleinund Mittelstädten – haben wir entspannte Wohnungsmärkte mit viel Leerstand und Problemen bei der Wiedervermietung trotz niedriger Mitpreise. Insofern macht ein landesweiter Mietendeckel keinen Sinn und wäre auch rechtlich schwer umsetzbar.

     

    • Antwort FDP NRW:

    Insgesamt wollen wir den Wohnungsbau in allen Formen – freifinanziert, gefördert und selbstgenutzt – sowohl durch Neubau als auch durch Wohnraumschaffung im Bestand vorantreiben. Wir wollen das Bauen weiter erleichtern und beschleunigen, insbesondere in stark nachgefragten, urbanen Gebieten.
    Die öffentliche Förderung von mietpreisgebundenem und mietpreisgebremstem Wohnraum ist nach wie vor die wichtigste Säule der NRW-Wohnraumförderung. Wir wollen die Förderung des Wohnungsbaus zielgenauer machen. Wir wollen alle etwaigen Hürden beseitigen, damit auch alle Fördermittel wirklich für neue Wohnungen genutzt werden. Zudem wollen wir Anreize für weitere Investitionen in den sozialen Wohnungsbau verbessern, beispielsweise durch Pensionsfonds.
    Wir haben den Rahmen dafür geschaffen, dass sich die örtlichen Wohnungsmärkte zunehmend entspannen. Wir wollen Mieterschutz-Bestimmungen wie die Mietpreisbremse, die Kappungsgrenze und die Kündigungssperrfrist bedarfsgerecht weiterentwickeln, evaluieren und nicht notwendige Reglementierungen abbauen.
    Wir wollen außerdem durch einen sozialen Wohnungskauf mehr Mieter zu Eigentümern machen.

     

    • Antwort DIE LINKE NRW:

    Für den sozialen Neustart der Wohnungspolitik braucht NRW eine neue Wohnungsbaugesellschaft des Landes und den Bau von 100.000 dauerhaft preisgebundenen Wohnungen pro Jahr in öffentlicher Hand. DIE LINKE will bundesweit einen wirksamen Mietendeckel und in NRW Milieuschutzsatzungen wieder stärken.

     

     

  • Wählen gehen – für eine streitbare Demokratie!

    Wahlprüfstein ver.di NRW:

    Werden Sie die Stellen der mobilen Beratungen gegen Rechtsextremismus und Opferberatung entfristen sowie eine Stelle Antirassismusbeauftragte*r schaffen? Werden Sie ein Demokratiefördergesetz in NRW initiieren, welches das Wahlrecht für Menschen ohne deutschen Pass und für alle ab 16 Jahren ermöglicht?

     

    • Antwort CDU NRW:

    Wir werden rechtlich, organisatorisch, politisch und präventiv mit wirkungsvollen Programmen dem Populismus, Rassismus, Extremismus und Antisemitismus in NRW den Boden entziehen. Wir setzen uns dafür ein, dass Hassgewalt-Delikte zukünftig gesondert erfasst und explizit in der Kriminalitätsstatistik ausgewiesen werden. Wir engagieren uns weiterhin gegen Diskriminierung und für Vielfalt und Zusammenhalt. Dazu wollen wir die Antidiskriminierungsarbeit in der Landesverwaltung sowie im öffentlichen Dienst voranbringen. Für den Ausbau der Antidiskriminierungsarbeit stellen wir seit 2020 zusätzlich drei Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. In Nordrhein-Westfalen existieren insgesamt 42 Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit. Wir fördern diese im Rahmen des Förderprogramms der Integrationsagenturen. Ein zentraler Baustein der Antidiskriminierungsarbeit stellen thematisch jeweils eigenständige Meldestellen dar. 2021 wurde eine Meldestelle Antisemitismus eingerichtet. Die Meldestelle Antisemitismus wird Vorbild für die weiteren Meldestellen sein, deren Aufbau sukzessiv erfolgen wird.

     

    • Antwort SPD NRW:

    Die SPD setzt sich für eine Stärkung der Beratungsstellen ein, indem sie eine dauerhafte Finanzierung der dortigen Beschäftigten auch mithilfe eines Demokratiefördergesetzes auf Bundesebene anstrebt, um die bisherige Projektlogik zu verlassen und Planungssicherheit zu bieten. Hierbei gilt es zukünftige Tarifsteigerungen bereits jetzt zu berücksichtigen. Auch eine angemessene Ausstattung der Beratungsstellen ist ein Ziel der SPD. Mit einem Landesdemokratiefördergesetz werden wir das kommunale Förderprogramm „NRWeltoffen“ zu einer dauerhaft finanzierbaren Aufgabe machen und gleichzeitig ausweiten. Die Einrichtung der Stelle einer Antirassismusbeauftragten hat die SPD geführte Bundesregierung bereits vorgenommen. Für NRW wird die SPD die Einrichtung nach der Landtagswahl prüfen. Weiterhin stehen wir zu unserer seit Jahren vertretenen Forderung zum Wahlrecht ab 16 Jahren bei Landtagswahlen. Das kommunale Wahlrecht wollen wir zudem auf Nicht-EU Ausländerinnen und Ausländer erweitern.

     

    • Antwort GRÜNE NRW:

    Wir schließen einen Vertrag für die Demokratie: Die Arbeit gegen Rechtsextremismus und Rassismus kann nur gemeinsam mit der demokratischen Zivilgesellschaft gelingen. Wir wollen die Zivilgesellschaft durch einen Fördertopf unterstützen, aus dem kleinere Initiativen und Bündnisse unbürokratisch Kleinstfördersummen beantragen können. Die Beratungsstruktur gegen Rechtsextremismus, angefangen bei der Opferberatung, über die mobile Beratung gegen Rechtsextremismus bis hin zur Aussteigerberatung werden wir finanziell deutlich stärken und dauerhaft absichern. Wir werden das kommunale Förderprogramm „NRWeltoffen“ auf weitere Kommunen ausweiten und das integrierte Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus weiterentwickeln. Das Landesnetzwerk gegen Rechtsextremismus wollen wir mit einer eigenen Geschäftsstelle stärken. Wir wollen die strukturellen und institutionellen Hürden abbauen, die bisher eine gleichberechtigte Beteiligung verhindert haben. Wir richten das politische Ehrenamt so aus, dass jede*r unabhängig von Schulabschluss, Einkommen oder individueller Lebenssituation sich aktiv am politischen Prozess beteiligen kann. Auch Bürger*innen aus anderen EU-Staaten sollen das Recht bekommen, an Landtagswahlen teilzunehmen. Ausländer*innen aus Nicht-EU-Staaten, die seit langem in NRW ihren Lebensmittelpunkt haben, erhalten das kommunale Wahlrecht. Mehrstaatlichkeit wird hier gelebt und gehört zu einem modernen Staat. Auch werden wir unseren Einfluss auf die Bundespolitik nutzen, um mehrere Staatsangehörigkeiten neben der Deutschen zu ermöglichen

     

    • Antwort FDP NRW:

    Wir stehen ein für gleichberechtigte Teilhabe und den konsequenten Schutz vor Diskriminierung, Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Allen Formen von Intoleranz treten wir entschieden und konsequent entgegen. Es findet derzeit eine Evaluierung der Beratungsstrukturen zu Rechtsextremismus und Rassismus statt. Es ist absehbar, dass sich das Zusammenspiel aus mobiler Beratung, Opferberatung und Aussteigerberatung bewährt hat. Deshalb gilt es, die Strukturen bedarfsorientiert zu stärken und die Beratungsstrukturen auf weitere Phänomenbereiche und Erscheinungsformen auszuweiten.
    Wir befürworten das passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen und das aktive Wahlrecht bei Landtagswahlen ab 16 Jahren.
    Für uns ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit und das damit verbundene Wahlrecht das Ergebnis und Ziel einer gelungenen Integration. Die Einführung eines solchen liberalen Staatsangehörigkeitsrechts würde die praktische Relevanz eines Ausländerwahlrechts relativieren.

     

    • Antwort DIE LINKE NRW:

    DIE LINKE fordert die Einführung einer Antirassismusbeauftragte*n in NRW. Wir werden im Landtag das Wahlrecht für alle, die hier leben und für alle ab 14 Jahren auf die Tagesordnung setzen. Mobile Beratungen gegen Rechtsextremismus und Opferberatungen brauchen eine dauerhafte Förderung durch das Land.