Die Zahl pflegebedürftiger und älterer Menschen nimmt stetig zu. Der Ausbau der notwendigen ambulanten und stationären Versorgungseinrichtungen hält damit nicht stand. Gleichzeitig wächst der Bedarf an qualifizierten Pflegekräften, der durch den bisherigen Umfang der Ausbildung nicht befriedigt werden kann. Durch die demografische Entwicklung steigen die Anforderungen an das Gesundheitswesen in NRW. Wir brauchen dringend eine gesetzliche Regelung zur ausreichenden Personalbemessung in der Kranken- und Altenpflege. ver.di spricht sich klar für die Abschaffung der Pflegekammer, mind. jedoch für eine Urabstimmung/Vollbefragung aller examinierten Pflegekräfte zur Pflegekammer in NRW aus. Zudem fordert ver.di eine Neufassung/Aktualisierung der Personalanhaltswerte für die nicht in der Pflege beschäftigten Arbeitnehmer*innen in der stationären Altenpflege und macht auch im Gesundheitswesen deutlich, dass es keine Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes geben darf. Dafür muss sich die kommende Landesregierung auf Bundesebene zwingend einsetzen.
Die kommende Landesregierung muss sich außerdem auf Bundesebene dafür einsetzen, dass das pauschalisierte Abrechnungsverfahren DRG abgeschafft, und zudem zeitnah die PPR 2.0 sowie ein bedarfsgerechtes Personalbedarfsermittlungssystem eingeführt wird. Auch bedarf es einer Überprüfung der Krankenhausplanung NRW und Neuausrichtung auf bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgungsstruktur. Solange es keine ausreichende Personalausstattung gibt werden wir für entsprechende Tarifverträge zur Entlastung der Beschäftigten kämpfen.
In der Behindertenhilfe ist eine Überprüfung der Personalschlüssel mit Blick auf erforderliche Pausen, Supervisionen und Fortbildungen ebenso vonnöten wie eine verlässliche Finanzierung der Leistungen, die auch zusätzliche Kosten für Schutzmaterialien, Belastungsprämien, Tests, Hygiene, Personal- und erhöhte Sachkosten berücksichtigt. Und bei den Psychiatrien gibt es ebenfalls Handlungsbedarf dem sich eine neue Landesregierung widmen muss. Hier muss ein Erhalt aller Betten in psychiatrischen Kliniken und Fachabteilungen sichergestellt, und die Investitionsverpflichtung eingelöst werden. Außerdem muss es eine Refinanzierung von landesrechtlich begründetem Mehraufwand geben, etwa bei Einzelbetreuungen bei Zwangsmaßnahmen. Aber auch auf Bundesebene gilt es für NRW aktiv zu werden, eine bundeseinheitliche Regelung für den Maßregelungsvollzug ist längst überfällig. Auch die Sicherstellung der Finanzierung der notwendigen Stellen auf einem hohen tariflichen Niveau, mindestens dem Gehaltsniveau des TVöD, fällt in den Verantwortungsbereich der neuen Landesregierung, welche nicht nur neue Stellen, sondern auch kurzfristig neue Behandlungsplätze schaffen muss, was aufgrund der qualvollen Enge durch die Überbelegungen dringend erforderlich ist. Auch ein Ausbau der ambulanten Behandlung, um eine adäquate Behandlung sicher zu stellen, ist vonnöten.
Im Hinblick auf die zunehmende Gewalt ist die Aufnahme zur Absicherung der Beschäftigten im Maßregelvollzug bezüglich Unfallereignissen in die Regelung des Landesbeamtengesetzes umzusetzen.
Der Maßregelvollzug ist im Kern eine hoheitliche Aufgabe, aus diesem Grund obliegt es dem Land, die inhaltlichen und finanziellen Aufwendungen zur Förderung von Personalgewinnung sicherzustellen.
Die Pandemie hat deutlich gemacht, wie wichtig es ist, dass das Gesundheitswesen in öffentlicher Hand ist und nicht der kapitalistischen Vermarktung unterworfen wird. Deshalb brauchen wir ein politisches Bekenntnis, das weitere Privatisierungen von Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen ausschließt.
Zur Nachwuchsförderung braucht es ein Landesausbildungsprogramm Pflegeberufe welches die Finanzierung von möglichst vielen neuen Ausbildungsplätzen sowie der notwendigen materiellen und personellen Ausstattung durch Sicherstellung einer hochwertigen Ausbildungsqualität ermöglicht.
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