Der Landesbezirkserwerbslosenausschuss, kurz „LEA – NRW“, ist eine Personengruppe, die ausschließlich von den erwerbslosen Kolleginnen und Kollegen konstituiert wird. Diese Personengruppe findet sich in einer durchgängigen Organisationsstruktur, außer in den Fachbereichen, vom Bezirk über das Land bis hin zum Bund wieder.
Der LEA-NRW setzt sich aus jeweils einem Verterter / Vertreterin aus den Bezirken zusammen. Diese wurden in den jeweiligen Ausschüssen vor "Ort / Bezirk" gewählt und werden auf der jeweiligen Landesbezirks-erwerbslosenkonferenz im Rahmen der ORGA-Wahlen bestätigt.
Mit unseren fundierten Kenntnissen und Erfahrungen aus dem SGB II, SGB III, SGB XII tragen wir sehr viel zur gewerkschaftlichen Willens- und Meinungsbildung bei. In dieser Konstellation sind wir das Bindeglied zu den Kolleginnen und Kollegen aus der Arbeitswelt, die dadurch einen nicht unerheblichen Erfahrungs- und Kenntnisstand zur Verfügung gestellt bekommen. Diese Manpower, die wir anbieten, muss nur von den erwerbstätigen Mitgliedern abgerufen werden.
In unseren regelmäßigen Sitzungen besprechen wir die jeweils aktuellen Entwicklung und die anstehenden Kürzungen im SGB II, SGB III- und SGB XII. In diesen Treffen, die regelmässig in der Landesbezirksverwaltung in Düsseldorf stattfinden, entwickeln wir die entsprechende Gegenwehr und Handlungshilfen.
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Internetberatung für Mitglieder
Allen ver.di-Mitgliedern steht eine Internetberatung zur Verfügung, bei der jederzeit auch kurzfristig Informationen zum Alg II / SGB II und zum Alg I / SGB III abgerufen werden können. Die Beratung steht auch denen zur Seite, die einen Mini-Job annehmen, von dem sie nicht leben können:
ver.di-Aufstockerberatung
verdi-Erwerbslosenberatung
Die Beantwortung von Anfragen erfolgt in der Regel binnen dreier Tage (in komplizierteren Fällen bis zu fünf Tagen).
Nicht nur Betroffene, auch ver.di Vertrauensleute, Betriebs- und Personalräte, können dort Anfragen stellen und einschlägige Infos erhalten.
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