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    Lohnsteuerservice ver.di NRW
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Lohnsteuerservice in NRW

Rückt die jährliche Einkommenssteuererklärung näher, ist schlechte Laune meist programmiert. Rechnungen, Belege, Formulare und Steuerbestimmungen, die man eigentlich gar nicht verstehen möchte, kosten nicht nur wertvolle Freizeit, sondern vor allem Nerven. Die Alternative: der Steuerberater. Der muss allerdings teuer bezahlt werden. Wer als Arbeitnehmer*in nicht verpflichtet ist, eine Steuerklärung abzugeben, unterlässt es deshalb meist ganz – und verschenkt dabei oft Geld. Denn: Nur bei abgegebener Steuererklärung ist es möglich, einen Teil der gezahlten Steuern zurückzubekommen. Und die Chancen dafür stehen meist gar nicht schlecht. Wenn z.B. hohe Werbungskosten oder Sonderausgaben wie Altersvorsorgeaufwendungen entstanden sind, ist die Abgabe der Steuerklärung lohnend.

Besser zu ver.di
Gut, wenn man ver.di-Mitglied ist: Hier gib es den ver.di-Lohnsteuerservice. Dieser Beratungsservice hilft bundesweit ver.di-Mitgliedern exklusiv bei ihren Fragen rund um die Steuererklärung. Viele ver.di-Mitglieder nutzen die Dienste der ehrenamtlich tätigen Lohnsteuerbeauftragten und konnten dank der kleinen und großen Steuertipps unserer ehrenamtlichen Berater*innen jede Menge sparen. Das Beste: Damit Sie auch wirklich was davon haben, sind die Kosten für die Beratung bereits mit Ihrem Mitgliedsbeitrag abgegolten.

Die Beratung zur Einkommenssteuererklärung findet in den ver.di Bezirken vor Ort statt. Auf der jeweiligen bezirklichen Homepage sind alle weiteren Informationen hinterlegt.

Welcher Bezirk ist für mich zuständig? Hier erfahren Sie mehr..

Schulungsangebot 2024 im Überblick: Steuern leicht gemacht – mit den ver.di Steuertipps

Gut zu wissen:

ver.di bietet eine persönliche Lohnsteuerberatung an, erteilt schriftliche Auskünfte per Mail und bietet auch die Möglichkeit einer telefonischen Beratung. Die Beratungsleistung umfasst beispielsweise die Berechnung der Steuererstattung oder Steuernachzahlung, Überprüfung von Steuerbescheiden der Finanzbehörden und – falls nötig - das Formulieren von Einsprüchen gegen Steuerbescheide.

In den ver.di Bezirken helfen Euch kompetente ehrenamtliche Lohnsteuerberater*innen bei der Fertigstellung Eurer Steuererklärung von A – Z. Derzeit sind bundesweit mehr als 1.500 Lohnsteuerbeauftragte für die ver.di-Mitglieder im Einsatz. Diese beraten kompetent und vertraulich nach dem aktuellen Steuerrecht bei Fragen zur Steuererklärung. Damit am Ende das Bestmögliche aus der Steuerklärung herausgeholt wird, nehmen unsere Berater jährlich an einer Fortbildung teil.

Wer kann beraten werden?

  • Erwerbstätige mit Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit
  • Pensionäre und Pensionärinnen v Rentnerinnen und Rentner

Zu diesen Themen wird z. B. beraten:

  • Zu Werbungskosten (u.a. Fahrkosten zur Arbeitsstätte,
  • Weiterbildungskosten, Berufskleidung etc.)
  • Zu Sonderausgaben (u.a. Vorsorgeaufwendungen, Unterhaltszahlungen etc.)
  • Zum Lohnsteuerermäßigungsverfahren
  • Rund um das Kindergeld im Rahmen der Steuererklärung (Familienleistungsausgleich)

Nicht beraten darf der ver.di Lohnsteuerservice in diesen Fällen:

  • Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
  • Einnahmen aus Gewerbebetrieben (inkl. Photovoltaikanlagen)
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft

Den Beratungsservice können Sie ausschließlich als ver.di-Mitglied nutzen.

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