Antrag gegen Streik an der Bonner Uniklinik kommt auch in 2. Instanz nicht durch. LAG bestätigt Arbeitskampf ist rechtmäßig und wird fortgesetzt. ver.di fordert die Blockadehaltung der Arbeitgeber zu beenden
Die Leitung der Bonner Uniklinik ist auch in zweiter Instanz mit dem Versuch gescheitert, den Streik für den Tarifvertrag „Entlastung“ per Einstweiliger Verfügung zu untersagen. Der seit achteinhalb Wochen andauernde Arbeitskampf wird unter Einhaltung von Notdiensten fortgesetzt. "Damit wird bestätigt, dass Streiks auch im Gesundheitsbereich legales Mittel der Auseinandersetzung sind und die Tarifautonomie gestärkt", sagte die Leiterin des ver.di Landesbezirks NRW, Gabriele Schmidt. "Die Beschäftigten der Bonner Uniklinik sind stinksauer über das Verhalten ihres Arbeitgebers, statt alles daran zu setzen, den Streik durch gute Lösungen am Verhandlungstisch zu beenden, hat der Klinikvorstand seine Energie darauf verschwendet den Streik mit juristischen Winkelzügen zu beenden. Das weckt Zweifel daran, ob die Bonner Klinikleitung wirklich ernsthaft an einem Verhandlungskompromiss gelegen ist." Nach dem Arbeitsg ericht Bonn hat auch das Landesarbeitsgericht Köln den Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen den Streik abgewiesen. Es erlegte ver.di allerdings auf, den Notdienst in einigen Bereichen auszuweiten.
"Wir wollen nicht streiken. Viel lieber würden wir das tun, wofür wir ausgebildet wurden: unsere Patientinnen und Patienten bestmöglich zu versorgen", stellte Yvonne Lafleur klar, die als Gesundheits- und Krankenpflegerin in der Anästhesie am Uniklinikum Bonn arbeitet. "Damit wir das endlich wieder tun können, streiken wir. Unser Streik ist ein Notruf an die Arbeitgeber und politisch Verantwortlichen, endlich für mehr Personal und Entlastung zu sorgen. Bis sie ihrer Verantwortung nachkommen und der Tarifvertrag Entlastung steht, machen wir weiter." Die Krankenpflegerin verwies darauf, dass Notfälle trotz des Arbeitskampfs rund um die Uhr versorgt werden. "Uns geht es um die Menschen – deshalb haben wir unsere Berufe gewählt. Wir lassen niemanden im Stich. Wir lassen uns aber auch unsere Grundrechte nicht nehmen. Wie sonst können wir bessere Bedingungen durchsetzen? Gebeten und appelliert haben wir lange genug, jetzt nehmen wir es selbst in die Hand."
Das LAG Köln hat die Rechtmäßigkeit des Streiks bestätigt. Es hat ver.di jedoch auferlegt, den Betrieb von mindestens 25 OP-Sälen zu gewährleisten. "Selbstverständlich halten wir uns an diese Auflage", erklärte Gabriele Schmidt von ver.di. "Mehr noch: Der Streik kann sofort beendet werden, sobald die Eckpunkte für einen Tarifvertrag stehen, der wirklich Entlastung bringt. Ich hoffe, dass sich die Arbeitgeber nun voll und ganz auf eine Verhandlungslösung konzentrieren. Durch die Finanzierungszusage im Landtag NRW vom 30. Juni 2022 gibt es nun kein Hindernis mehr für einen guten Tarifvertrag Entlastung an den Unikliniken.“
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