Der Betriebsrat von DuMont Druck Köln hat sich am Freitag (15.12.) mit dem Arbeitgeber auf einen Sozialplan geeinigt. Vereinbart wurde eine Abfindungssumme von 7,3 Millionen Euro sowie eine Inflationsausgleichsprämie. Die Verhandlungen verliefen permanent unter hohem Druck. Bereits am ersten Verhandlungstag sei dem Betriebsrat mitgeteilt worden, dass das Vermögen der Gesellschaft nicht ausreiche, um die laufenden Gehälter zu zahlen. Für den Fall des Scheiterns der Verhandlungen wurde die Insolvenz des Unternehmens angekündigt. Die Gewerkschaft prüft darüber hinaus, ob rechtliche Schritte gegen die möglicherweise im Vorfeld begangenen Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetzt eingeleitet werden.
„Die Belegschaft hat aufgrund ihrer langen Beschäftigungszeit und wegen des Haustarifvertrags Anspruch auf eine längere Entgeltfortzahlung. Der Verzicht auf tarifliche Leistungen, den sie in den vergangenen Jahren in Kauf nehmen musste, hat dem Unternehmen indirekte Einnahmen in Millionenhöhe beschert. Somit haben die Beschäftigten die Gesellschaft quasi subventioniert, in der Hoffnung auf sinnvolle Investitionen. Im Nachhinein zeigt sich, dass diese Erwartungen nicht erfüllt wurden“, erklärte Gewerkschaftssekretär Viktor Efa.
„Die gezielte Aufteilung des Unternehmens vor fast einem Jahrzehnt, um sich von potenziell kriselnden Sparten zu trennen, wirft moralische Fragen auf. Die Aussage, dass die Mitarbeitenden aufgrund dieser Spaltung keinen Anspruch auf das Vermögen des DuMont Konzerns haben, mag rechtlich korrekt sein, hinterlässt jedoch einen unangenehmen Beigeschmack.
Indem der Arbeitgeber seine rechtlich komfortable Position nutzte und direkt oder indirekt mit Insolvenz drohte, zeigt er den langjährig Beschäftigten seine mangelnde Wertschätzung. Wir vermuten, dass der Arbeitgeber ohne die öffentliche Aufmerksamkeit sogar die Möglichkeit genutzt hätte, Beschäftigte ganz ohne Abfindungen zu entlassen. Allerdings führte die Solidarität der Bürgerinnen und Bürger schließlich zu einem minimalen Kompromiss für die Beschäftigten“, so Efa weiter.
ver.di kritisiert weiterhin die plötzliche Freistellung der Beschäftigten. Äußerungen des CEO in einem Mitarbeiterschreiben bieten Raum für den Verdacht, dass Unterrichtungsrechte des Betriebsrats nicht gewahrt worden sein könnten, weil man Streiks befürchtete. Angesichts dieser möglichen schwerwiegenden Verstöße gegen das Betriebsverfassungsrecht prüft ver.di straf- und zivilrechtliche Schritte, um sicherzustellen, dass die Rechte und Interessen der Beschäftigten geschützt werden.
Während der Demonstrationen für die Beschäftigten und darüber hinaus habe sich ein breites politisches Spektrum solidarisch erklärt und klare Haltung gezeigt. „Daher appellieren wir eindringlich an die Politik, nun entschieden zu handeln. Geplante und bewusste Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz dürfen nicht länger als Kavaliersdelikt behandelt werden. Solche Verstöße müssen sowohl straf- als auch zivilrechtlich stärker sanktioniert werden. Um ein derartiges Vorgehen von Anfang an zu unterbinden, sind Gesetzesänderungen erforderlich.“
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