Bundesanzeiger Verlag

Einsatz von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern beim Bundesanzeiger vor dem Kölner Arbeitsgericht

Erfolg für Arbeitnehmendenrechte
Pressemitteilung vom 14.12.2024

Im Rahmen eines Verfahrens um eine Einstweilige Verfügung vor dem Kölner Arbeitsgericht hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di NRW) den Bundesanzeiger Verlag gestern aufgefordert, den Einsatz von Leiharbeiterinnen und Leihrbeitern auf Arbeitsplätzen oder für Tätigkeiten von streikenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu unterlassen. Grundlage der Klage ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das einen solchen Einsatz ausdrücklich untersagt.

Während der Verhandlung erklärte der Geschäftsführer des Bundesanzeiger Verlags, die Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer für den heutigen Freitag nach Hause zu schicken. Da der Streikaufruf jedoch nur bis zum Ende des 13. Dezember 2024 befristet war, lehnte das Arbeitsgericht den Antrag auf eine Einstweilige Verfügung aus prozessualen Gründen ab.

Aus Sicht von ver.di ist das Aussetzen der Leiharbeit am heutigen Tag dennoch ein Erfolg. Es zeigt deutlich, dass die bisherige Praxis des Einsatzes von Leiharbeiter*innen beim Bundesanzeiger nicht mit den Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vereinbar ist.

„Wir betrachten diese Entwicklung als wichtigen Schritt und fordern den Bundesanzeiger Verlag erneut auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren“ betont Landesfachbereichsleiterin Dagmar Paasch. Ziel bleibt ein Tarifvertrag, der den Beschäftigten des Verlags faire Arbeitsbedingungen sichert.

In den kommenden Tagen wird ver.di das Ergebnis des Gerichtsverfahrens eingehend beraten und über weitere Schritte entscheiden.

Pressekontakt:
Dagmar Paasch (Landesfachbereichsleiterin), 0170 5620173