Altersgrenze Feuerwehren

„Vorschlag der Landesregierung ist ein Schlag ins Kontor“

Pressemitteilung vom 16.02.2024

Am gestrigen Donnerstag (15.2.) hat die Landesregierung nach langem Warten dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Anhebung der Altersgrenze der Beamtinnen und Beamten der Feuerwehren in NRW vorgelegt. Der Gesetzentwurf sieht eine Anhebung der Altersgrenze in der Laufbahngruppe 1 auf das 61. Lebensjahr und in der Laufbahngruppe 2 auf das 62. Lebensjahr vor. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in NRW zeigt sich enttäuscht vom vorliegenden Gesetzentwurf.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf habe die Landesregierung im Wesentlichen den bereits bekannten und stark kritisierten Entwurf zur Anhebung der Altersgrenze in den Landtag eingebracht. „Viele Feuerwehrleute sind in den vergangenen Monaten dem Aufruf der Gewerkschaften gefolgt und haben in Protest- und Informationsveranstaltungen auf die Probleme und Konsequenzen einer solchen Regelung für die Feuerwehrleute, aber auch für die Funktionsfähigkeit der Feuerwehren hingewiesen“, erklärte Tjark Sauer, Gewerkschaftssekretär für die Feuerwehren in ver.di NRW. Auch die Feuerwehren selbst hätten auf Schwierigkeiten in der Umsetzung aufmerksam gemacht. „Die Landesregierung verkennt die besonderen Belastungen des Einsatzdienstes. Für uns ist der nun eingebrachte Gesetzentwurf ein Schlag ins Kontor der betroffenen Kolleginnen und Kollegen.“

ver.di werde nun versuchen, weitere konkrete Vorschläge für eine Änderung des Landesbeamtengesetzes ins Gesetzgebungsverfahren einzubringen. „Die Gesetzgebung muss den besonderen Belastungen der Beschäftigten gerecht werden, die jeden Tag im Einsatz ihr Leben riskieren, um Leben zu retten. Sobald die Planungen für das parlamentarische Verfahren konkretisiert sind, ist auch mit weiteren gemeinsamen Protestveranstaltungen zu rechnen", so Sauer weiter. 

Pressekontakt:

Tjark Sauer (Gewerkschaftssekretär ver.di NRW): +49 151 14629015

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