Am Montag (1. Juli 2024) haben sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di NRW) und die Arbeitgeber des Groß- und Außenhandels NRW auf einen Tarifabschluss geeinigt. „Die Leistung der Beschäftigten im Groß- und Außenhandel wird nun endlich auch in NRW durch eine rechtsverbindliche Tariferhöhung sowie eine verpflichtende Altersvorsorge für alle anerkannt. Es war dringend an der Zeit, nach dem Durchbruch im Einzelhandel im Mai, auch die Arbeit im Groß- und Außenhandel aufzuwerten. Das ist uns gelungen. Darüber hinaus haben wir einen wichtigen Schritt im Kampf gegen Altersarmut geschafft“, erklärte die Verhandlungsführerin für den Handel in NRW, Henrike Eickholt. Möglich geworden sei die Einigung nur durch die Ausdauer und den Mut der Beschäftigten, die sich über Monate aktiv für einen fairen Tarifabschluss eingesetzt hätten. In Nordrhein-Westfalen arbeiten rund 306.000 sozialversicherungspflichtig und 54.000 geringfügig Beschäftigte im Groß- und Außenhandel.
Die Einigung beinhaltet eine Erhöhung der Entgelte um 5,1 Prozent rückwirkend zum 1. Oktober 2023. Zum 1. Mai 2024 erfolgt eine weitere Erhöhung um fünf Prozent. In einem dritten Schritt erhalten die Beschäftigten zum 1. Mai 2025 eine weitere Erhöhung der Entgelte um zwei Prozent.
Darüber hinaus vereinbarten die Tarifparteien eine tarifliche Altersvorsorge in Höhe von 480 Euro, die verpflichtend für alle Betriebe und Beschäftigte gilt. Tarifverhandlungen über ein eigenes obligatorisches Altersversorgungswerk für die Beschäftigten und die Betriebe des Groß- und Außenhandels sollen zeitnah aufgenommen werden. Sollten diese Verhandlungen nicht bis zum 1. Mai 2025 zu einem erfolgreichen Abschluss kommen, werden 120 Euro der bisherigen tariflichen Altersvorsorge zugeführt und die weiteren 360 Euro in ein weiteres Prozent Lohnsteigerung zum 1. Mai 2025 umgewandelt. Die Auszubildendenvergütungen steigen in den Jahren 2023 bis 2025 jeweils zum 1. September um 60 Euro. (Diesen Abschnitt haben wir nachträglich überarbeitet.)
Zudem einigten sich Gewerkschaft und Arbeitgeber auf eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1000 Euro, die nicht auf bisherige Zahlungen anrechenbar ist. Die Prämie erhalten Teilzeitbeschäftigte anteilig, und Auszubildende erhalten 500 Euro. Sollte die Summe mit bisherigen Inflationsausgleichszahlungen zusammen über den gesetzlich vorgesehenen 3000 Euro liegen, sind Regelungen zur Deckelung des Betrages vorgesehen. Die Laufzeit des neuen Tarifvertrages beträgt 36 Monate.
Pressekontakt:
Heino-Georg Kaßler, 0175 2976712 (Gewerkschaftssekretär)
V.i.S.d.P.:
Lisa Isabell Wahr
ver.di Landesbezirk Nordrhein-Westfalen
------------------------------------------------------
Sollten Sie keine Presseinformationen des ver.di Landesbezirks Nordrhein-Westfalen mehr erhalten wollen, senden Sie bitte eine E-Mail an Pressestelle.nrw@verdi.de.
© Copyright 2024 – ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft