Fachbereich Medien

Unzureichende Soforthilfe für Solo-Selbstständige: ver.di fordert Verbesserung der gestern bekanntgegebenen NRW-Regelung

Pressemitteilung vom 13.05.2020

Während Baden-Württemberg bereits seit einigen Wochen mit gutem Beispiel vorangeht und Solo-Selbstständigen sowie Kleinunternehmen erlaubt, Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.180 Euro pro Monat geltend zu machen, hat gestern auch die NRW-Landesregierung auf anhaltende Forderungen reagiert. Nachdem der Bund weiterhin seine Zurückhaltung verdeutlicht hatte, ermöglicht NRW den Betroffenen nun, je 1000 Euro der Soforthilfe für die Monate März und April für private Ausgaben zu nutzen.

„Wir begrüßen, dass die Landesregierung den Kolleginnen und Kollegen nun endlich eine Antwort gegeben hat. Diese geht aus unserer Sicht in die richtige Richtung. Zeitgleich bedauern wir sehr, dass der Umfang der Hilfe für den Lebensunterhalt völlig unzureichend ist“, erklärte Christof Büttner, Landesfachbereichsleiter Medien, Kunst und Industrie ver.di NRW. „Zwar wurde für die Monate März und April eine notdürftige Lösung gefunden, aber schon im Mai treibt die Landesregierung massenhaft Soloselbstständige in den Bezug von ALG II. Hier muss sie dringend nachbessern.“

Kontakt:

Sarah van Dawen-Agreiter:  0151 67160442 (Gewerkschaftssekretärin im Landesfachbereich Medien, Kunst und Industrie, ver.di NRW)