Die durch die Landesregierung zur Verfügung gestellte NRW-Soforthilfe für Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten ist aus Sicht von ver.di NRW begrüßenswert, vor allem für Solo-Selbstständige aber nicht ausreichend. Die Zahlung von 9.000 Euro zur Vermeidung von finanziellen Engpässen in den nächsten drei Monaten sei ein wichtiger Schritt, viele würden allerdings weiterhin mit ihren Sorgen allein gelassen:
„Das Problem ist, dass die Zahlung zweckgebunden ist – also genutzt werden soll, um Bankkredite, Leasingraten sowie Mieten weiter zu finanzieren. Das sind klassische Betriebsausgaben. Den selbstständigen Kolleginnen und Kollegen brechen aktuell aber die Aufträge ein, was dazu führt, dass sie ihre persönlichen Lebensunterhaltungskosten nicht mehr bezahlen können“, erklärte Christof Büttner, Fachbereichsleiter Medien, Kunst und Industrie, ver.di NRW. „Musikschullehrerinnen und -lehrer, haben keine Geschäftsräume, keine Mieten, kein Dienstfahrzeug und können deshalb keine Betriebskosten geltend machen. Inhaber von Unternehmen, also beispielsweise von GmbHs, haben dieses Problem so nicht, da dort ein Gehalt auszahlt werden kann. Dieses Gehalt darf als Betriebsausgabe gelten.“
Für viele Solo-Selbstständige würde so nicht nur die private Insolvenz drohen, sie würden auch in den Bezug von Sozialleistungen getrieben. Dies gelte es aus Sicht von ver.di zu verhindern. „Vorab wurde eine Regelung kommuniziert, laut derer sich Solo-Selbstständige im Haupterwerb ein eigenes Gehalt für ihre Lebenskosten auszahlen und hierfür den staatlichen Zuschuss verwenden könnten. Diese Regelung trifft die Bedarfe aus unserer Sicht deutlich besser. Nachgebessert werden muss hier aber in jedem Fall. Wir dürfen die Kolleginnen und Kollegen in der Krise nicht im Stich lassen“, so Büttner.
Baden-Württemberg hatte bekanntgegeben, dass die Solo-Selbstständigen weiterhin den privaten Lebensunterhalt in Höhe von 1.180 Euro pro Monat geltend machen könnten.
Die Staatskanzlei NRW informierte heute Morgen darüber, dass die Zahlungen der NRW-Soforthilfe aufgrund von Ermittlungen zu kriminellen Aktivitäten vorerst eingestellt würden, aber weiter Anträge eingereicht werden könnten. Dafür sollte ausschließlich die offizielle Internetseite genutzt werden: https://soforthilfe-corona.nrw.de. Außerdem folgte der Hinweis, dass offizielle Webseiten des Landes stets mit „.nrw“ oder „.nrw.de“ enden würden.
„Auch das macht die Situation für die Solo-Selbstständigen nicht einfacher. Hier muss schnell eine Lösung für die Betroffenen gefunden werden!“, so Büttner abschließend.
Kontakt:
Christof Büttner: 0175 2251635
(Landesfachbereichsleiter Medien, Kunst & Industrie, ver.di NRW)