Rund um den AfD-Parteitag am Wochenende kommen tausende Menschen nach Essen, um sich einer bunten Protestbewegung anzuschließen. Das “Camp gegen Rassismus” im Löwental in Essen-Werden wird seit Monaten geplant, um einen Ort des demokratischen Austauschs, des kulturellen Programms und des Zusammenkommens zu schaffen. Die Verantwortlichen des Camps hätten versucht, alle Auflagen der Polizei zu erfüllen, um die Sicherheit der Teilnehmenden garantieren zu können. Zu Wochenbeginn (24. Juni 2024) hatte die Polizei das Campen im Löwental jedoch plötzlich untersagt - zwei Tage vor dem Start des Aufbaus.
Gabriele Schmidt, Landesleiterin im ver.di Landesbezirk Nordrhein-Westfalen ist empört über dieses kurzfristige Verbot: “Hier wird das Versammlungsrecht und damit eine Protestbewegung aus der Zivilgesellschaft beschränkt. Arbeitnehmende, Studierende, Familien, Rentnerinnen und Rentner, sie alle haben ein Recht darauf, zusammen zu kommen, sich auszutauschen und einen Platz des Protestes gegen den AfD-Parteitag in Essen zu haben. Dass dieses Recht nun so kurz vor dem Wochenende noch auf dem gerichtlichen Weg durchgesetzt werden muss, ist für die Organisation des Camps ein harter Rückschlag.“ ver.di hatte bundesweit zu einer breiten Protestbewegung am Wochenende rund um den AfD-Parteitag aufgerufen.
Die Behörden begründeten das Verbot mit der – vor allem feuerwehrtechnischen – Sorge um die Sicherheit, die bei der Vielzahl der Teilnehmenden nicht garantiert werden könne. Dabei wird die Fläche jährlich in Essen für Großveranstaltungen genutzt. Alternativ wurden Flächen weit entfernt vom Löwental vorgeschlagen. Das Camp solle aber ein barrierearmer Ort der Vielfalt sein, in zentraler Lage, mit einer umfassenden Versorgungsinfrastruktur für Anreisende aus dem gesamten Bundesland. Nun müsse das Oberverwaltungsgericht entscheiden, ob das Camp am Wochenende in Essen-Werden durchgeführt werden kann.
“Wenn die AfD ihren Bundesparteitag am Wochenende im Herzen des Ruhrgebietes in Essen durchführen darf und einem breiten Bündnis aus der Zivilgesellschaft der Protest dagegen gerichtlich untersagt wird, dann wäre das eine Einschränkung der Grundrechte im Rahmen der Versammlungsfreiheit, wie wir sie bisher noch nicht erlebt haben. Wir stehen vor einer Zeitenwende, die Demokratie in diesem Land ist in Gefahr. Zu Beginn des Jahres ist die Bevölkerung dagegen aufgestanden und hat massenhaft bundesweit protestiert. Das muss jetzt auch im Löwental stattfinden können“, so Gabriele Schmidt.
V.i.S.d.P.:
Lisa Isabell Wahr
ver.di Landesbezirk Nordrhein-Westfalen
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