Das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst wird auf die Beamt*innen in Nordrhein-Westfalen, für den Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis 30.09.2023 zeit- und wirkungsgleich übertragen. Darauf haben sich heute bei einem Spitzengespräch die Gewerkschaften und die Landesregierung geeinigt. Ab dem 1. Dezember 2022 bedeutet das eine Steigerung von 2,8 Prozent der Besoldung und der Versorgungsbezüge. Darüber hinaus werden die monatlichen Bezüge der Anwärter*innen und Rechtsreferendar*innen zum 1. Dezember 2022 um 50 Euro angehoben. In Übertragung des Tarifvertrages für die ersten 14 Monate, vom 1. Oktober 2021 bis 30.11.2022, wird eine einmalige steuerfreie Corona-Sonderzahlung an die Besoldungsempfänger*innen in Höhe von 1300 Euro geleistet. Für Anwärter*innen sowie Rechtsreferendar*innen beträgt die Sonderzahlung 650 Euro.
„Wir begrüßen es, dass die Landesregierung zum Jahresbeginn das Gespräch mit uns gesucht hat und es gelungen ist das Tarifergebnis 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen zu übertragen. Als enttäuschend bewerten wir dagegen, dass die Pensionäre in NRW für die ersten 14 Monate leer ausgehen“, kommentiert Anja Weber, Vorsitzende des DGB NRW. „Weiterhin ist keine Vereinbarung zur Reduzierung der Arbeitszeit von 41 Stunden und der Dynamisierung der Zulagen geschlossen worden. Die Landesregierung muss endlich aufwachen und verstehen, dass der Öffentlichen Dienst eine Schlüsselposition in der Transformation spielt und keinesfalls die Spardose der Landesregierung ist.“
„Heute ist ein guter Tag für die Beamtinnen und Beamten in NRW“, so Frank Bethke, stellvertretender Landesleiter ver.di NRW. „Das Ergebnis ist auch ein wichtiges Signal an die jungen Kolleginnen und Kollegen, den öffentlichen Dienst für sie wieder ein Stück attraktiver zu machen. Uns war es wichtig, für die Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger strukturell ein analoges Ergebnis zu erreichen. Nur mit einem attraktiveren öffentlichen Dienst können wir den demografischen Herausforderungen im öffentlichen Dienst in NRW positiv begegnen!“
"In der Politik herrscht noch immer das Bild eines gut bezahlten öffentlichen Dienstes vor. Mit der Realität hat das nichts zu tun“ so Michael Mertens, Vorsitzender der GdP NRW. „Bei der Polizei sind die Zulagen für die besonderen Belastungen eine fester Einkommensbestandteil. Werden sie eingefroren, führt das zu einem unmittelbaren Gehaltsabbau. Und die 41-Stunden-Woche ist eine Zumutung. Die Landesregierung weiß das, tut aber nichts. Sie schadet damit unserem Land."
„Die Eins-zu-Eins-Übertragung des Tarifergebnisses auf die verbeamteten Kolleg*innen begrüßen wir“, so Ayla Celik, Vorsitzende der GEW NRW. „Es ist schön, nicht nur in Neujahrsansprachen den Beschäftigten zu danken. Anerkennung zeigt sich unter anderem in Tarifrunden. Diese Anerkennung den Beschäftigten gegenüber ließen die Arbeitgeber mit ihrer Blockadehaltung vermissen. Das hat die Tarifrunde lange erschwert.“