Über 14.000 Beschäftigte der Evangelischen Landeskirchen und ihrer Diakonie fordern Tarifübernahme des TVöD in NRW

Kirche
Pressemitteilung vom 26.10.2005

 

Die Gewerkschaft ver.di will „alles daran setzen, dass der Tarifvertrag TVöD auch wieder Leitwährung für Kirchen und Diakonie in NRW wird.“ Das erklärte ver.di-Fachgruppenleiterin Kirchen, Judith Rösch. Der neue Tarifvertrag, der seit 1. Oktober bundesweit für 2,1 Millionen Beschäftigte gilt, biete als modernes Tarifwerk Sicherheit und Planbarkeit für alle Beteiligten und gute Grundlage für eine einheitliche und faire Wettbewerbsordnung im gesamten Gesundheits- und Sozialwesen. Bisher lehnten die Evangelischen Landeskirchen und Diakonie die Übernahme für die 150.000 Beschäftigten in NRW ab und wiesen darauf hin, dass der TVöD keine „zeitgemäße“ Grundlage für das kirchliche Arbeitsrecht sei.

ver.di NRW hat inzwischen gemeinsam mit den Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen (AGMAV) im Rheinland und Westfalen 14.000 Unterschriften zur Forderung der Tarifübernahme des Tarifvertrages Öffentlicher Dienst (TVöD) von kirchlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ge-sammelt. Die Listen sollen am Donnerstag (27. Oktober) um 9:30 Uhr im Rahmen einer Kundgebung vor dem Haus Ort-lohn, Berliner Platz 12 in Iserlohn dem Vorsitzenden der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK RWL) Martin Kleingünther übergeben werden. „Wer sonntags das Sozialwort predigt, sollte montags auch in diesem Sinne handeln!“ sagte Rösch.

Das Thema „Übernahme des neuen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst“ steht morgen erneut auf der Tagesordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission, die das Arbeitsrecht und die Vergütungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer festlegt. Die evangelischen Landeskirchen wollen massive Lohnabsenkungen und weitere Einschnitte für die Beschäftigten. Demgegenüber haben Teile der Katholischen Kirche in NRW den TVöD bereits übernommen.

„Es ist nicht nachzuvollziehen, warum Beschäftigte der Evangelischen Kirchen schlechter gestellt werden als Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, wenn sie z.B. in Altenheimen, Krankenhäusern, Kindergärten und Jugendeinrichtungen die gleiche Arbeit verrichten“, kritisierte Roland Brehm, Vorsitzender AGMAV Westfalen. Die Landeskirchen versuchten wieder einmal, sich auf Kosten der Beschäftigten Wettbewerbsvortei-le auf dem Gesundheits- und Sozialmarkt zu verschaffen.

Kontakt: Judith Rösch, Tel.: 0160 - 90 16 32 64

 

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