Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in NRW konkretisiert aufgrund der aktuellen Situation in den Kliniken ihre Forderung an die Landesregierung nach verbindlicher Leistungsreduzierung. „Uns erreichen täglich Berichte von überfüllten Intensivstationen, überlastetem Personal und Betreuungsschlüsseln von Intensivpatient*innen. Häufig ist nur eine Pflegekraft anstatt zwei für bis zu vier Patient*innen zuständig. Damit ist die Situation deutlich dramatischer als im Frühjahr“, mahnte Katharina Wesenick, Fachbereichsleiterin Gesundheit und Soziales in NRW. „In dieser Situation, in der Gefahr für Patient*innen und Personal besteht, muss die Landesregierung einen Schlussstrich ziehen. Sie muss die Krankenhausträger durch eine verbindliche Anordnung dazu zwingen, alle verschiebbaren Operationen und Therapien auszusetzen“, forderte Wesenick.
Anders als in der ersten Corona-Welle im Frühjahr sei in der jetzigen Pandemiesituation vom Gesetzgeber keine ausreichende Klarheit geschaffen worden, damit sich reduzierte Therapien und verschobene Operationen nicht negativ auf das Jahresergebnis des Krankenhauses auswirkten. Dies führe nun dazu, dass die Krankenhäuser aus ökonomischen Gründen so lange wie möglich große Teile des Leistungsangebots anbieten würden. „Einer vernünftigen Strategie zur Bekämpfung hoher Infektionszahlen wird durch das Aufrechterhalten der Fehlanreize des Fallpauschalensystems (DRG) entgegengewirkt. Außerdem wird die Überlastung des Personals in den Krankenhäusern billigend in Kauf genommen“, so die Gewerkschafterin weiter.
In der aktuellen Phase brauche es keine tiefgehende Diskussion über die richtige Art der Refinanzierung im komplexen Krankenhaussystem, sondern vor allem zwei schnelle und klare Entscheidungen: Die Krankenhausleistungen müssten, soweit medizinisch vertretbar, reduziert werden. Außerdem bräuchten die Krankenhausträger die Sicherheit, dass ihnen die Kosten, die durch die Pandemiebekämpfung entstehen, in voller Höhe (sogenannte Selbstkostendeckung) refinanziert werden. Dies gelte auch für Kosten, die zum Beispiel durch größere Mengen an Schutzausrüstungen und notwendige Leerstände in den Krankenhäusern entstehen, um die Versorgung bei weiter ansteigenden Patient*innenzahlen sicherzustellen.
„Sobald die Pandemie bewältigt ist, werden wir die grundsätzliche Abschaffung des DRG-Systems erneut auf die Agenda setzen“, so Wesenick abschließend.
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Jan von Hagen (Gewerkschaftssekretär im Fachbereich Gesundheit und Soziales): 0160 94860601