Landesregierung und Gewerkschaften klären Umsetzung weiterer Details der Übertragung des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst auf den Beamtenbereich
Die Landesregierung teilt mit:
Nachdem die 1:1-Übertragung des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst auf den Beamtenbereich von der Landesregierung bereits im Dezember des vergangenen Jahres beschlossen wurde, verständigten sich Ministerpräsident Hendrik Wüst, die stellvertretende Ministerpräsidentin Mona Neubaur, Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk sowie Minister und Chef der Staatskanzlei Nathanael Liminski in einer weiteren Gesprächsrunde mit Vertretern von DBB, DGB und DRB und weiterer Gewerkschaften über die nächsten Umsetzungsschritte.
Im Fokus der Gespräche stand dabei insbesondere die geplante Anhebung der Grundgehälter für Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter zum 1. November 2024 um 200 Euro sowie die weitere Anhebung der Besoldung um 5,5 Prozent (insb. Grundgehälter, dynamisierte Zulagen, Familienzuschlag) zum 1. Februar 2025. Versorgungsempfänger sollen eine entsprechende Erhöhung ihrer Versorgungsbezüge in Abhängigkeit ihres jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatzes erhalten. Die Landesregierung wird hierzu nun ein Besoldungsanpassungsgesetz erarbeiten und im Anschluss in den Landtag einbringen. Weitere Themen, wie z.B. das Job-Rad, sollen noch mit den Verbänden erörtert werden.
Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Die Landesregierung hält Wort. Wir übertragen den Tarifabschluss für die Angestellten 1:1 auf unsere Beamten und Richter. Den ersten Umsetzungsschritt sind wir mit der Gewährung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise bereits gegangen. Wir haben nun auch einen Konsens über den zweiten Umsetzungsschritt, die Erhöhung der Grundgehälter, erzielt. Gemeinsam arbeiten wir weiterhin daran, dass der öffentliche Dienst stark und handlungsfähig bleibt.“
Mona Neubaur, stellvertretende Ministerpräsidentin: „In Zeiten hoher Inflation und steigender Kosten war der Abschluss im vergangenen Jahr richtig und notwendig. Das gilt umso mehr in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten, in denen auch der öffentliche Dienst nach Fachkräften sucht und viele Stellen offen bleiben. Erste Entlastungen hat das Land zügig bereitgestellt und nun legen wir gemeinsam mit den Gewerkschaften die Grundlagen, um die weiteren Verabredungen rechtssicher umzusetzen. Das ist ein verantwortungsvolles und konstruktives Miteinander zum Wohle der Landesbediensteten und des öffentlichen Haushaltes. Neben finanziellen Anreizen will das Land aber auch durch weitere Angebote wie Job-Bikes oder vergünstigte Sportangebote attraktive Arbeitsbedingungen schaffen.“
Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: „Die Landesbediensteten können sich auf das Land Nordrhein-Westfalen verlassen. Wir haben nicht nur den ersten Teil der steuerfreien Sonderzahlungen als eines der ersten Länder überwiesen, sondern bringen nun auch die weiteren Besoldungserhöhungen zeitnah auf den Weg. So stellen wir auch in Zeiten knapper öffentlicher Kassen eine faire und konkurrenzfähige Bezahlung sicher. Im Gesamtpaket bleibt der öffentliche Dienst in Nordrhein-Westfalen damit auch in Zukunft ein attraktiver Arbeitgeber.“
Anja Weber, Vorsitzende des DGB NRW: „Die Landesregierung hat Wort gehalten und den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten in NRW übertragen. Die Kolleginnen und Kollegen in den Polizeidienststellen, Schulen, Verwaltungen und auch die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger haben daher bis 2025 spürbar mehr Geld in der Tasche. Gerade mit Blick auf die steigenden Lebenshaltungskosten ist das ein wichtiger Schritt und ein Erfolg für unsere Gewerkschaften. Bei einer Reihe weiterer Themen, wie der amtsangemessenen Alimentation oder dem Job-Rad, konnten wir uns auf das weitere Vorgehen verständigen.“
Roland Staude, Erster Vorsitzender des DBB NRW: „Mit der 1:1 Übertragung hat die Landesregierung Wort gehalten und zugleich ihre Wertschätzung gegenüber den Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfängern ausgedrückt. Gleichwohl ist weiterhin zu klären, wie die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes in NRW gesteigert werden soll. Hierzu wurden mit der Landesregierung weitere Gespräche vereinbart.“
Prof. Dr. Gerd Hamme, Geschäftsführer des Bundes der Richter und Staatsanwälte NRW e.V.: „Wir begrüßen vor allen Dingen die Offenheit und Gesprächsbereitschaft der Landesregierung für die Regelung weiterer Besoldungsthemen. Dies lässt uns hoffen, dass die von der EU-Kommission mehrfach angemahnte Gefahr für unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat wegen einer zu niedrigen Grundbesoldung der Entscheider in der Justiz ebenfalls aufgegriffen wird. Die zahlreichen Demonstrationen in den zurückliegenden Wochen zeigen, das breite Teile der Bevölkerung ein sehr großes Interesse an den nötigen Maßnahmen zur Stabilisierung von Demokratie und Rechtsstaat haben. Die hierzu nötigen Maßnahmen, auch die von der EU-Kommission geforderte deutliche Anhebung der Grundbesoldung für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, sollten unbedingt vor den nächsten Landtagswahlen umgesetzt werden, damit unsere Demokratie wetterfest gemacht wird, um auch in stürmischeren Zeiten zu bestehen.“
Frank Bethke, stellvertretender Landesleiter ver.di NRW: „Die von uns im Dezember in Gremien und Mitgliedschaft kommunizierte Ankündigung der Landesregierung, den Tarifabschluss 1:1 und mit wilder Entschlossenheit auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen, wurde mit einem hohen Vertrauensvorschuss zur Kenntnis genommen. Dieses Vertrauen hat die Landesregierung bestätigt, nichtsdestotrotz gibt es Herausforderungen, wie Arbeits- und Lebensarbeitszeitfragen, die wir weiter kritisch begleiten werden.“
Ayla Celik, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) NRW: „Der öffentliche Dienst ist das Rückgrat unserer Gesellschaft und gerade in Zeiten des Fachkräftemangels gehen die Beschäftigten tagtäglich über ihre Belastungsgrenze hinaus. Deshalb ist die 1:1 Übertragung des Tarifergebnisses ein wichtiges Signal der Wertschätzung für die Beamtinnen und Beamten sowie Pensionärinnen und Pensionäre. Wichtig aus Sicht der GEW NRW ist, dass weitere offene Themen, beispielsweise die amtsangemessene Alimentation, ebenfalls im Sinne der Beschäftigten und zum Wohle des öffentlichen Dienstes vorangebracht werden.“
Michael Mertens, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) NRW: „Mit der 1:1-Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten setzt die Landesregierung eine gute Tradition fort. Die Herausforderungen der derzeitigen Finanzlage konnten dank des politischen Willens überwunden werden. Beim Thema Musterverfahren zur amtsangemessenen Alimentation den Gewerkschaften entgegenzukommen, bewerte ich positiv. Beim Thema Job-Rad hätte ich mir bereits in den vergangenen Monaten eine grünere Ausrichtung gewünscht. Aber auch hier gibt es die Bereitschaft, nochmals alternative Modelle zu durchdenken. Ich hoffe zeitnah.“
Frank Meyers, stellvertretender Landesvorsitzender der komba gewerkschaft nrw: „Das Positive vorne weg: Die Besoldung und Versorgung steigen, wie von Ministerpräsident Wüst versprochen, 1:1 des letzten Tarifergebnisses der Länder. Damit verbunden ist die Zusage, dass die Widerspruchsverfahren für 2024 ausgesetzt werden sollen. Nun gilt es den Gesetzesentwurf abzuwarten!“
Manfred Lehmann, Vorsitzender der DSTG NRW: „Faire Gespräche mit einem guten Ergebnis. Gute Voraussetzungen für die anstehenden weiteren Diskussionen um Dienstrecht und Besoldungsreform.“
Stefan Behlau, Vorsitzender des VBE NRW: „Die Kolleginnen und Kollegen gewährleisten jeden Tag in herausfordernden Zeiten unsere Sicherheit, Versorgung, Verwaltung und die Bildung unserer Kinder und Jugendlichen. Deshalb war es richtig und wichtig, dass die Landesregierung Wort gehalten hat und das Tarifergebnis auf die Beamtinnen und Beamten überträgt. Jetzt gilt’s, die Attraktivierung des öffentlichen Dienstes weiter voranzubringen, um junge Menschen für seine vielfältigen Berufsfelder zu begeistern.“
Die weiteren Regelungen sehen zum 1. November 2024 eine Erhöhung der Anwärtergrundbeträge und der Unterhaltsbeihilfen (z.B. für Rechtsreferendare) um 100 Euro sowie eine Erhöhung der dynamisierten Zulagen um 4,76 Prozent und zum 1. Februar 2025 eine Erhöhung der Anwärtergrundbeträge und Unterhaltsbeihilfen um 50 Euro vor.
Der infolge der Entscheidung für eine 1:1-Übertragung in einem ersten Schritt bereits in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf zur Übertragung des TV Inflationsausgleich wird in dieser Woche in zweiter Lesung abschließend beraten. Er sieht über die tarifvertraglichen Regelungen hinausgehend die Gewährung von Sonderzahlungen auch an Versorgungsempfänger vor. Auf Landesebene wurde die einmalige Sonderzahlung für das Jahr 2023 bereits Ende Januar abschlagsweise ausgezahlt. Die monatlichen Sonderzahlungen sollen mit den Mai-Bezügen aufgenommen und zugleich ab Januar 2024 nachgezahlt werden.
Darüber hinaus wurden zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften weitere Gespräche über Detailfragen zur zukünftigen Besoldung und Versorgung vereinbart.